Stadt Bornheim Steigerung der Rundfunkgebühr sei unverhältnismäßig

BORNHEIM · Auf Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen legt die Stadt Bornheim Widerspruch gegen die neuen Rundfunkgebührenbescheide ein und zahlt die aktuellen Beiträge nur unter Vorbehalt.

In Bornheim hätten sich die Forderungen aufgrund der Neuregelung gegenüber dem Vorjahr um ein Vielfaches erhöht, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. "Diese Steigerung ist unverhältnismäßig", erklärt Bürgermeister Wolfgang Henseler, "zumal wir unsere Betriebsstätten nicht primär zum Konsum von Medien nutzen, sondern zur Erfüllung gesetzlicher und freiwilliger Aufgaben im Interesse des Allgemeinwohls."

Die Regelung, die in diesem Januar eingeführt wurde, berechnet die Gebühren nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt oder Betriebsstätte. Dabei wird nun auch die Anzahl der Beschäftigten berücksichtigt. Laut Bernd Jürgen Schneider, Hauptgeschäftsführer des NRW-Städte- und Gemeindebundes, bringt dies eine massive Kostensteigerung sowie unnötigen bürokratischen Aufwand mit sich.

Dabei schlage vor allem zu Buche, dass inzwischen auch kleine kommunale Einrichtungen erfasst würden, die bisher nicht rundfunkgebührenpflichtig gewesen seien, weil sie keine Empfangsgeräte hätten. Die Beitragsstaffelung nach Beschäftigtenzahlen sowie die Beitragspflicht für Fahrzeuge würden die Kommunen des Weiteren überproportional belasten. Dem Verband lägen bereits Rückmeldungen aus den Mitgliedskommunen vor, nach denen die Forderungen bis zu 13 mal so hoch seien wie im Vorjahr.

Die kommunalen Spitzenverbände auf Landes- und Bundesebene haben Kontakt zur Staatskanzlei und zu den Rundfunkanstalten aufgenommen mit dem Ziel, eine sinnvolle Lösung wie zum Beispiel einen Pauschalbetrag für Städte und Gemeinden zu finden. Bis dahin empfehlen sie den Kommunen, Widerspruch einzulegen und unter Vorbehalt zu zahlen.

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