Prozess in Bonn Streit um sieben stinkende Mülltonnen

Bonn/Bornheim · Nach zähem Ringen durch zwei Instanzen einigen sich Nachbarn aus Bornheim zum Jahresende vor dem Bonner Landgericht.

 Das Bonner Landgericht beschäftigte sich jetzt mit der Klage eines Bornheimer Ehepaars.

Das Bonner Landgericht beschäftigte sich jetzt mit der Klage eines Bornheimer Ehepaars.

Foto: DPA

Viele Jahre waren die Sommer im eigenen Garten ein Idyll: Unter einem Ahorn hatten die Eheleute aus Bornheim einen Sitzplatz im Freien angelegt, der zu ihrer bevorzugten Außenresidenz wurde. Außer dem Zwitschern der Vögel wurden sie von nichts und niemanden gestört. Bis im Sommer 2014 auf dem nachbarlichen Grundstück, das Platz für vier Mietparteien bietet, die sieben Mülltonnen einen neuen Platz bekamen.

Aus einem Innenhof wurde die Phalanx der Bio-, Papier,- Plastik- und Restmüll-Gefäße versetzt. Ausgerechnet an die Grundstücksgrenze, in der Höhe neben dem Laubenidyll der Eheleute, getrennt nur von einer Hecke.

Der Fall landete vor Gericht: Denn mit der Garten-Romantik war nun Schluss. Zwar nicht optisch, aber geruchsmäßig. An heißen Tagen, so die klagenden Eheleute, soll der Gestank unerträglich und ekelerregend gewesen sein. Besonders bei Westwind.

Zweimal baten sie die Eigentümer schriftlich, die Tonnen aus dem Bereich ihrer Geruchswahrnehmung zu versetzen. Aber die Bitte blieb unerhört.

Auch vor dem Bonner Amtsgericht hatten die Kläger keine Chance, obwohl sie nicht nur Fotos von offen stehenden Mülltonnen vorlegten, sondern auch drastische Beschreibungen von Insektenvermehrungen, vor allem von Larven legenden Fliegen. Ebenso berichteten sie von Ruhestörungen durch „Mülltonnen-Deckel, die mutwillig zugeknallt“ würden.

Die Kläger, so die Amtsrichterin, müssten den Geruch hinnehmen. Sie hätten nicht ausreichend erklären können, warum der Müllgestank „wesentlich“ ist. Immerhin seien die Beeinträchtigungen ja nur im Sommer bei bestimmten Wetterlagen. Schließlich sei es ortsüblich, dass Mülltonnen an Grundstücksgrenzen stünden.

Mit einem detaillierten Geruchsprotokoll des Sommers 2016 bewaffnet, zogen die Kläger schließlich vors Landgericht.

Die 5. Zivilkammer zeigte mehr Verständnis für die Nöte des Ehepaars, das beteuerte, dass es seinen Garten kaum noch nutzen könnte. Vielleicht, so die Richter, müsste der Fall doch genauer in Augenschein genommen werden. Einen Ortstermin hielt die Kammer nicht für ausgeschlossen, um einen sinnlichen Eindruck von der Müll-Lage zu haben. Schließlich müsste man auch der Frage nachgehen, ob der Standort der sieben Mülltonnen direkt an der Grundstücksgrenze ortsüblich ist. Eine Frage, die von einem Sachverständigen beantwortet werden müsste, so die Richter.

Bei so teurem Aufklärungsbedarf und unsicherer Prozesslage zeigten sich die Eigentümer schließlich doch bereit, ihre sieben Mülltonnen zu versetzen. In einem Vergleich verpflichteten sie sich zu ihrem Umzug.

Der nächste Sommer jedenfalls scheint für die Eheleute gerettet.

AZ: LG Bonn 5 S 123/16

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