BUND: Jungvögel auf dem Boden sitzen lassen "Tiere kommen zurecht"

RHEIN-SIEG-KREIS · Von Mitte März bis etwa Mitte August ist die Fortpflanzungsperiode der meisten Wildvögel. Viele Menschen sehen sich daher veranlasst, vermeintlich hilflose Jungvögel einzusammeln, weil sie denken, dass sie von den Altvögeln verlassen worden sind, so der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Das sei aber nur sehr selten wirklich der Fall.

 Von Mitte März bis etwa Mitte August ist die Fortpflanzungsperiode der meisten Wildvögel.

Von Mitte März bis etwa Mitte August ist die Fortpflanzungsperiode der meisten Wildvögel.

Foto: dpa

Aus hygienischen Gründen oder weil die Eltern sie gelockt hätten, verließen die meisten Jungvögel das Nest, bevor sie richtig fliegen können. "Sie sitzen dann hilflos wirkend auf dem Boden, werden aber von den Eltern weiterhin versorgt", so der BUND.

Katzenbesitzer sollten ihre Tiere im Auge halten

Ungünstig sitzende Jungvögel könne man bedenkenlos in das nächste Gebüsch verfrachten. "Man braucht nicht zu befürchten, dass die Altvögel ihre Kinder nicht mehr annehmen, wenn ein Mensch sie angefasst hat." Diese weitverbreitete Meinung sei bei Säugetieren mitunter relevant, nicht aber bei Vögeln. Zudem sollte man beobachten, ob ein fütternder Elternvogel sich beim Jungtier zeige. Nur wenn ein Nest heruntergefallen ist, die Eltern getötet wurden oder verletzt sind, benötigen Jungvögel Hilfe.

Katzenbesitzer, so der BUND, seien jetzt aufgefordert, ihre Tiere besonders gut zu überwachen oder ganz im Haus zu lassen, damit der Vogelnachwuchs in den Siedlungen überhaupt eine Chance zum Überleben habe. Bringe die Katze nun doch einen Jungvogel an, sollte man diesen nicht mehr freilassen, da man nicht wisse, wo die Katze den Vogel gefangen habe. Die Altvögel suchen nur in ihrem eigenen, meist kleinen Revier nach dem Nachwuchs. Zudem seien von Katzen angeschleppte Vögel oft verletzt und benötigen eine medizinische Behandlung.

Der BUND warnt: "Das Entfernen von Nestern der Gebäudebrüter wie Schwalben, Mauersegler oder Sperlingen ist gesetzlich untersagt. Ist es im Zuge von Renovierungsmaßnahmen nicht möglich, Nester zu erhalten, ist der Hausbesitzer verpflichtet, den Rat der unteren Landschaftsbehörde einholen."

Auskunft und Beratung sowie Hilfe für in Not geratenen Vögeln gibt es unter Tel. 0 22 43/8 47 35 55 sowie auf www.wildvogelhilfe-rsk.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort