Gerichtsurteil gegen Raser Unfallfahrer nach Tod eines 16-jährigen Radfahrers verurteilt

Bornheim/Bonn · Mit Alkohol im Blut und zu schnell bei Dunkelheit und nasser Fahrbahn unterwegs war 37-jähriger Beamter in der Nacht des 10. Januar 2015 auf der Landstraße hinter Bornheim-Rösberg. Dort erfasste er einen jungen Radfahrer, der bei dem Unfall starb. Das Urteil: 30 000 Euro Strafe.

 Vor Gericht musste sich ein 37-jähriger Beamter verantworten, der betrunken und mit hoher Geschwindigkeit einen 16-jährigen Radfahrer erfasste. Der Junge starb noch am Unfallort.

Vor Gericht musste sich ein 37-jähriger Beamter verantworten, der betrunken und mit hoher Geschwindigkeit einen 16-jährigen Radfahrer erfasste. Der Junge starb noch am Unfallort.

Foto: picture alliance / dpa

Wäre der Angeklagte in der stockdunklen Nacht des 10. Januar 2015 auf der nassen Landstraße hinter Bornheim-Rösberg nicht so schnell gefahren, könnte der 16-jährige Daniel noch leben. Zu diesem Ergebnis kam am Donnerstag ein Bonner Amtsrichter und verurteilte den 37-jährigen Beamten wegen fahrlässiger Tötung und Trunkenheit im Straßenverkehr zu 30 000 Euro Geldstrafe.

Aufgebracht reagierte die Mutter des getöteten Schülers auf das ihrer Meinung nach zu milde Urteil. Aufgewühlt saß sie als Nebenklägerin im Prozess – mit einem Foto ihres getöteten Sohnes auf dem Schoß. Wie sich in der Verhandlung herausstellte, führte eine Verkettung unglückseliger Umstände zu dem schrecklichen Unfall.

Sowohl der Angeklagte als auch der 16-jährige Schüler und dessen bester Freund waren an jenem Abend, ohne sich zu kennen, auf einem Dorffest in Rösberg und machten sich nach Festende gegen 1 Uhr auf den Heimweg. Die beiden Schüler sollten eigentlich abgeholt werden, doch der Bruder des Freundes kam nicht, und so machten sich die Jugendlichen zu Fuß auf den acht Kilometer langen Heimweg. Aber der Weg war weit, es war kalt, und als sie Fahrräder sahen, stahlen sie diese kurzerhand, um nach Hause zu radeln.

Der Beamte, der reichlich Alkohol getrunken hatte – eine Messung nach dem Unfall ergab bei ihm 1,8 Promille zur Tatzeit –, wollte eigentlich bei seinen Eltern im Ort übernachten. Doch dann sah er sein Auto, setzte sich ans Steuer und fuhr los. „Eine furchtbar falsche Entscheidung“, sagte er nun. Am Ortsende beschleunigte er auf 100 Stundenkilometer.

Die Nacht war stockfinster, die Straße nass, und er sah auf der Landstraße in Richtung Swisttal den 17-Jährigen, der am Straßenrand entlangfuhr. Er wich ihm aus – und erfasste frontal und ungebremst den 16-Jährigen, der verbotenerweise auf der linken Fahrbahnseite radelte. Der Junge flog 58 Meter weit durch die Luft und starb noch an der Unfallstelle. Der 37-Jährige gab bei der Polizei sofort geschockt seinen Führerschein ab. Was der Freund und vor allem die Mutter des Opfers durchmachten, ist kaum vorstellbar.

„Wenn ich könnte, würde ich die Zeit zurückdrehen“, erklärte der Angeklagte im Prozess. Der Richter machte ihm klar, dass er ein Alkoholprobleme habe. Und hielt ihm vor: Hätte er sein Tempo den Verhältnissen angepasst, hätte er den Jungen sehen und bremsen können. Nach inzwischen zwei Jahren ohne Führerschein kann der Beamte nun nach einer weiteren Sperre von drei Monaten einen neuen beantragen.

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