Verfahren wegen Vergewaltigung Vorläufiges Berufsverbot für Fahrlehrer aus Bornheim

BORNHEIM/BONN · Geplatzt ist am Donnerstag der Prozess gegen einen 49 Jahre alten Fahrlehrer aus Bornheim, der sich seit Anfang dieser Woche wegen der Vergewaltigung einer Fahrschülerin vor dem Bonner Landgericht verantworten muss.

Das Verfahren wurde auf Antrag der Verteidigerin ausgesetzt, da immer neue Ermittlungsergebnisse bei Gericht eingehen, welche die Anwältin erst sichten und mit ihrem Mandanten besprechen muss.

Wie Gerichtssprecher Philipp Prietze auf Anfrage bestätigte, ist der Hintergrund eine von der Staatsanwaltschaft veranlasste Befragung von mehr als 100 Personen aus dem Umfeld der Fahrschule. Ehemalige Schülerinnen, deren Eltern sowie Mitarbeiter hatten demnach von der Polizei einen Bogen mit Fragen zum Verhalten des Fahrlehrers erhalten.

Offenbar gibt es inzwischen mehrere Zeuginnen, die von sexuellen Übergriffen durch den 49-Jährigen während der Fahrstunden berichtet haben - der letzte soll sich erst vor wenigen Monaten ereignet haben. Aufgrund dieser neuen Vorwürfe hat das Gericht jetzt ein vorläufiges Berufsverbot verhängt.

Auch ein Haftbefehl wurde aufgrund einer angenommenen Fluchtgefahr erlassen - gegen Auflagen wurde der Angeklagte allerdings vom Gang ins Gefängnis verschont. Er musste seine Ausweispapiere abgeben und muss sich nun jeden Tag bei der Polizei melden. Laut dem Gerichtssprecher wird der Prozess vermutlich Ende des Jahres erneut beginnen.

Aufgrund der Anzeige einer ehemaligen Fahrschülerin hatte die Staatsanwaltschaft den Mann angeklagt. Die Frau hatte berichtet, dass er sie bereits im März 2005 während einer Fahrstunde in eine Wohnung gelockt und dort vergewaltigt habe. Offenbar hatte sich das mutmaßliche Opfer Jahre später zu der Anzeige durchgerungen, um anderen ein ähnliches Schicksal zu ersparen.

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