Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Bornheim Vorsitzende von Förderverein soll 85.000 Euro veruntreut haben

Bonn/Bornheim · Eine ehemalige Vorsitzende des Fördervereins am Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Bornheim muss sich demnächst vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Ihr wird vorgeworfen, 85.000 Euro veruntreut zu haben.

 Das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Bornheim:

Das Alexander-von-Humboldt-Gymnasium in Bornheim:

Foto: Hans-Peter Fuß

Es hat einige Jahre in Anspruch genommen, um sämtliche Zahlungsvorgänge zurückzuverfolgen: Weil eine 38-Jährige zwischen März 2015 bis November 2016 rund 85 000 Euro veruntreut haben soll, muss sich die dreifache Mutter demnächst wegen gewerbsmäßiger Untreue und Urkundenfälschung vor dem Bonner Amtsgericht verantworten. Die Frau ist einschlägig vorbestraft.

Wenn die Vorwürfe zutreffen, muss die Angeklagte wohl über eine erhebliche kriminelle Energie verfügt haben. Als Vorsitzende des Fördervereins des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums in Bornheim soll sie ihre Position genutzt haben, um Geld vom Vereinskonto abzuheben, mit den vereinseigenen Bankkarten eigene Anschaffungen zu bezahlen oder sich selbst Geld zu überweisen. Aufgeflogen war die ganze Geschichte, als sich die Frau im Herbst 2016 in Bezug auf einen Förderfall in Widersprüche verwickelt hatte.

Staatsanwaltschaft geht von 102 Fällen aus

Als der damalige Kassierer und die stellvertretende Vorsitzende der Sache nachgingen, staunten sie nicht schlecht, als sie herausfanden, dass eine eingereichte Rechnung nie von der darauf angegebenen Firma ausgestellt worden war. So kam der Stein ins Rollen, aber das nun von der Bonner Staatsanwaltschaft angenommene Volumen mit insgesamt 102 Fällen, kristallisierte sich erst im Lauf der Ermittlungen heraus. Noch im Frühjahr 2017 war die Rede von einem Betrag zwischen 18 000 und 36 000 Euro.

Der Förderverein betreibt am Humboldt-Gymnasium auch einen Kiosk, an dem ehrenamtliche Helfer jeden Tag frisch geschmierte Brötchen, Backwaren, Obst, Getränke, Schreibwaren und Süßwaren verkaufen. Um die Organisation zu vereinfachen, wurde für das Lädchen ein eigenes Konto geführt, von dem die Angeklagte zwischen April und Juni 2015 viermal Geld in Höhe von insgesamt 1250 Euro abgehoben und mit fingierten Rechnungen unterlegt haben soll.

Mit derselben Methode – so wird der Angeklagten weiterhin vorgeworfen – soll sie dann in 14 weiteren Fällen vom eigentlichen Vereinskonto Bargeld abgehoben haben. Die von ihr vorgegebenen Zwecke sollen von der Anschaffung von Computern über die Begleichung der Rechnung einer Brandschutzfirma bis hin zu 34 000 Euro für eine Schülerveranstaltung gereicht haben.

Und weil das so gut und reibungslos funktionierte, verzichtete die Vorsitzende wohl bei den folgenden 41 Taten ganz auf die Rechnungen. Dickster Einzelposten dabei: eine Abhebungen von 25 000 Euro. Dazu kamen noch fünf Überweisungen auf ihr Privatkonto. 33 Mal soll sie die Bankkarten des Vereins zum Zahlen eigener Einkäufe – zum Beispiel für Tierfutter, Möbel, Unterhaltungselektronik oder Reisen – genutzt haben. Zu guter Letzt soll die Angeklagte dann auch noch Spendengelder von 1900 Euro für sich behalten haben.

Mit der Bankkarte des Vereins privat eingekauft

Vor der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 20. Dezember 2016 trat die Frau dann als Vorsitzende des Fördervereins zurück. Zuvor war sie aus dem Kreis des übrigen Vorstands dazu aufgefordert worden. Nach Informationen des General-Anzeigers hatte sie bei dieser Versammlung eingeräumt, Fehler gemacht zu haben, allerdings nicht in der in Rede stehenden Größenordnung.

Gegenüber den Ermittlern von Polizei und Staatsanwaltschaft soll die 38-Jährige später zugegeben haben, tatsächlich eine Bankkarte des Vereins in Einzelfällen für private Zwecke eingesetzt zu haben. Eine angekündigte detailliertere Einlassung ist aber wohl noch nicht erfolgt. Wenn das Verfahren nach Ende des Corona-bedingten Notbetriebs am Bonner Amtsgericht beginnt, könnte es durchaus etwas länger dauern: Wenn alle 16 Zeugen aussagen sollen, müsste deren Vernehmung wahrscheinlich auf mehrere Termine gestreckt werden, um die Abstandsregeln auch im Gerichtssaal einhalten zu können.

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