Geplanter Reiterhof in Roisdorf Vorwürfe gegen Kreis im Reiterhof-Streit

BORNHEIM-ROISDORF · Die öffentliche Debatte um den geplanten Reiterhof im Roisdorfer Landschaftsschutzgebiet geht weiter. Nun schaltet sich die Kreisgruppe des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erneut in das Streitthema ein und erhebt Vorwürfe gegen den Rhein-Sieg-Kreis.

Die Kreisverwaltung habe – ohne dass ein entsprechender Antrag dazu vorliege – den Bau einer Wasserleitung zur Erschließung des Reiterhofs zugesichert, kritisiert BUND-Sprecher Achim Baumgartner in einer Pressemitteilung: „Rechtzeitig, um im damals anhängigen Verwaltungsgerichtsverfahren eine weitere tatsächliche Hürde aus dem Weg zu räumen.“ Denn das Bauvorhaben sei baurechtlich nur zulässig, wenn die Erschließung gesichert sei.

Die ausreichende Wasserversorgung am gewählten Standort sei aber noch offen, so Baumgartner, der im Handeln der Kreisverwaltung einen Vorgang „vorauseilender Zuarbeit zugunsten landschaftswidriger Bauvorhaben“ sieht. Die fachliche Einschätzung des Kreises bleibe „ein nicht auflösbares Rätsel“. Sowohl die Bezirksregierung Köln als auch der Landschaftsbeirat schätzten die Sachlage in Bezug auf den Landschaftsschutz gänzlich anders ein.

Das Verwaltungsgericht Köln indes hatte zuletzt geurteilt, dass die Stadt Bornheim dem Antragsteller Uwe Heynmöller die Baugenehmigung für den Reiterhof mit bis zu 40 Pferden am Brombeerweg erteilen muss. Die Stadt lässt derzeit nach dem Willen einer politischen Mehrheit von einer Bonner Anwaltskanzlei prüfen, wie die Chancen einer Berufung einzuschätzen sind.

Die Kreisverwaltung kann die Kritik des BUND „überhaupt nicht nachvollziehen“, sagt Sprecherin Katja Eschmann. Es habe einen Ortstermin mit dem Antragsteller und der Unteren Landschaftsbehörde gegeben, bei dem über den Verlauf der Wasserleitung gesprochen worden sei. Der Kreis habe eine Genehmigung in Aussicht gestellt, sofern ein Antrag für eben diesen besprochenen Verlauf gestellt werde.

Eine solche „Zusicherung“ sei im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt. Es sei „ganz normal und üblich“, auf diesem Weg gewisse Dinge im Verfahren zu klären. „Das ist keine Blanko-Genehmigung“, betont Eschmann. Wenn der Antrag vorliege, werde er noch mal detailliert geprüft. „Insofern gibt es keine Schaffung von Fakten“, sagt die Sprecherin, „und keinen Grund zur Aufregung“.

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