Streit mit der Stadt Bornheim Widdiger wartet seit eineinhalb Jahren auf Behindertenparkplatz

Bornheim-Widdig. · Seit September 2018 versucht Peter B., einen Behindertenparkplatz in der Nähe seiner Wohnung in Widdig zu erwirken. Dass es bisher nicht dazu gekommen ist, liegt laut Stadt an den dortigen Verhältnissen.

 Den Bereich an den Häusern an der Kölner Landstraße hatte Peter B. der Stadt für einen Behindertenparkplatz vorgeschlagen. 20 Meter weiter am Römerweg könnte es nun klappen.

Den Bereich an den Häusern an der Kölner Landstraße hatte Peter B. der Stadt für einen Behindertenparkplatz vorgeschlagen. 20 Meter weiter am Römerweg könnte es nun klappen.

Foto: Axel Vogel

Vor 23 Jahren hatte Peter B. bei einem Autounfall ein Bein verloren. Seitdem ist der 50-Jährige auf eine Gehprothese oder auf den Rollstuhl angewiesen, um sich fort zu bewegen. Autofahren kann er dank Automatikschaltung noch, doch der Parkplatzmangel in Widdig macht ihm zu schaffen.

Laut Gesetz können Menschen mit Schwerbehinderung einen persönlichen Behindertenparkplatz bei ihrer Stadt beantragen. Bei seinem Antrag, der sich seit anderthalb Jahren hinzieht, fühlt B. sich von der Stadt Bornheim jedoch im Stich gelassen. Diese versichert jedoch, sie sei ihren Pflichten nachgekommen.

Schwer gehbehindert und benötigt Hilfe von Begleitperson

Mit seiner Frau wohnt B., der seinen Nachnamen nicht in der Zeitung lesen möchte, zur Miete an der Kölner Landstraße. „Beim Gehen habe ich oft starke Schmerzen oder es kommt zur Wundbildung“, sagt er Laut eigener Aussage ist er zu 90 Prozent schwerbehindert, verfügt über einen Schwerbehindertenausweis und -parkausweis mit den Kennzeichen „aG“ und „B“. Das heißt, er ist außergewöhnlich gehbehindert und benötigt Hilfe von einer Begleitperson, um öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Früher hatte er seinen Wagen am Rand der Straße gegenüber seines Hauses geparkt, doch als dort 2018 ein Rad- und Fußweg gebaut wurde, wurde die Kölner Landstraße zur Halteverbotszone.

Auch einen Parkplatz auf dem Hof seiner Vermieterin könne er nicht mehr nutzen, sagt er. Als seine Frau wegen Streitigkeiten mit der Vermieterin einen zum Haus gehörigen Carport kündigte, habe ihm diese untersagt, auch den Parkplatz hinter dem Haus weiterzunutzen. Die Vermieterin bestätigt auf Anfrage, dass das Paar anfangs zwei Parkplätze hatte. „Sie haben einen dann gekündigt, genau wissend, dass auf der Straße kein öffentlicher Parkplatz ist.“ Der Carport sei mittlerweile vermietet. Mehr wolle sie dazu nicht sagen.

Im September 2018 zum ersten Mal bei der Stadt erkundigt

Wie aus E-Mails, die dem GA vorliegen, hervorgeht, erkundigte B. sich im September 2018 zum ersten Mal bei der Stadt, ob sie einen Behindertenparkplatz für ihn einrichten könne. Das Straßenverkehrsamt schlug ihm daraufhin einen Standort Höhe Lichtweg 6 vor. Doch dieser komme für ihn nicht infrage: „Ich müsste mit meiner Gehbehinderung hoch zur Kölner Landstraße und bis zur Abbiegung in den Lichtweg. Dort geht es bergab, wo ich bei schlechtem Wetter akute Sturzgefahr hätte oder auf dem Rückweg den Berg nicht hochkomme.“ Das habe er auch dem Straßenverkehrsamt berichtet, doch keine Antwort erhalten.

Er wandte sich an Ortsvorsteher Konrad Velten, der E-Mails zufolge im Gespräch mit dem Amt mehr Infos erhielt. So seien Behindertenparkplätze an Bundes- und Landesstraßen sowie auf Privatgrund nicht zulässig – daher der Vorschlag im abzweigenden Lichtweg. „Hätte eine der zuständigen Personen so mit mir geredet, wären wir einen Schritt weiter“, sagt der 50-Jährige. Ein Jahr später, im September 2019, schrieb er dem Straßenverkehrsamt erneut eine E-Mail und schlug als Alternative einen etwa zehn Meter langen Parkstreifen an der Kölner Landstraße, Höhe Nummer 39, vor. Der Weg sei im Vergleich zum Lichtweg weniger als halb so weit und ohne Gefälle.

Keine Rückmeldung seitens der Stadt auf seine Schreiben

Da ihm zufolge keine schriftliche Antwort folgte, schickte er im Dezember eine weitere Mail. Eine Mitarbeiterin antwortete daraufhin, dass der zuständige Sachbearbeiter im Urlaub sei und sich Anfang 2020 melden werde. Laut B ist das nicht passiert.

Für die Stadt erklärt Pressesprecherin Susanne Römer-Winkler das so: „Die städtische E-Mail-Korrespondenz erfolgt immer im Namen der Stadt Bornheim beziehungsweise im Auftrag des Bürgermeisters. Welcher Mitarbeiter Herrn B. geantwortet hat, ist in diesem Zusammenhang nicht von Belang. Fest steht, dass die Stadtverwaltung ihm die generellen Antragsvoraussetzungen schriftlich erläutert und ihn um Zusendung der fehlenden Informationen gebeten hat.“

Stadt schlug Einschaltung eines Schiedsmanns vor

Nachdem B. den Lichtweg abgelehnt hatte, habe er die Stadt um Vermittlung mit seiner Vermieterin gebeten, berichtet Römer-Winkler. Da es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt, konnte die Stadt nicht eingreifen und schlug stattdessen vor, einen Schiedsmann einzusetzen. Nachdem die Verwaltung nichts mehr von B. gehört habe, sei man davon ausgegangen, dass Mieter und Vermieterin sich geeinigt hätten. Nach seiner zweiten Kontaktaufnahme im vergangenen September habe die Verkehrsbehörde laut Römer-Winkel „mehrfach vergeblich versucht“, B. telefonisch zu erreichen. Danach sei der Antrag bis auf Weiteres zurückgestellt worden. „Dass die von Herrn B. gewünschte Lösung nicht realisiert werden konnte, ist ausschließlich den örtlichen Gegebenheiten beziehungsweise Besitzverhältnissen geschuldet, und liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Verwaltung.“

Nach der Anfrage des GA bei der Stadt habe sich der zuständige Mitarbeiter der Verkehrsbehörde bei ihm gemeldet, berichtet B. am Mittwoch. Am Montag hätten sie zusammen die Örtlichkeiten besichtigt. Der Mitarbeiter habe versichert, dass das Amt nun prüfen wolle, an der Römerstraße einen nicht-personalisierten Behindertenparkplatz einzurichten. Dieser liege nur rund 20 Meter entfernt von der Kölner Landstraße 39. Schon in vier Wochen soll es ein Ergebnis geben. „Es kann so einfach sein, wenn jemand raus kommt und mit einem redet“, stellt der 50-Jährige fest.

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