Gericht wirbt für gütliche Einigung Wie viel Geld steht den Erntehelfern bei Spargel Ritter zu?

Bornheim/Bonn · Erneut sind die Parteien in der Sache Spargel Ritter vor dem Bonner Arbeitsgericht erschienen. Ob und wie viel Geld die rumänischen Erntehelfer noch bekommen, ist weiterhin offen.

 Ende Mai sprach die rumänische Arbeitsministerin Violeta Alexandru in Bornheim mit den aufgebrachten Erntehelfern. (Archivfoto)

Ende Mai sprach die rumänische Arbeitsministerin Violeta Alexandru in Bornheim mit den aufgebrachten Erntehelfern. (Archivfoto)

Foto: Matthias Kehrein

Nun muss gerechnet werden. Und zwar ziemlich viel. Schließlich geht es um mögliche, unterschiedlich hohe Lohnnachzahlungen an nicht wenige rumänische Erntehelfer des unter Insolvenzverwaltung stehenden Betriebs Spargel Ritter. In dieser Sache haben sich die Parteien am Dienstag zum zweiten Mal vor dem Bonner Arbeitsgericht getroffen. War es am vergangenen Freitag nur um einen Fall gegangen, ging es nun um acht Frauen und Männer, die in Abwesenheit von den Rechtsanwälten Harald Klinke und Stefan Hübner vertreten werden. Für die mit der Insolvenzverwaltung betraute Rechtsanwaltskanzlei Schulte-Beckhausen und Bühs war Rechtsanwalt Jürgen Bühs erschienen.

Angesetzt waren wieder Gütetermine – mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu finden, wie Richterin Sonja Schramm sagte. Diesem Weg stehen beide Seiten weiterhin offen gegenüber. „Wir sind alle an einer sachdienlichen, schnellen Lösung interessiert“, sagte Bühs. Klinke sprach vom Bemühen um eine ausgewogene Einigung. Bis es möglicherweise dazu kommt, wird aber wie gesagt viel gerechnet. Schließlich muss für jeden Erntehelfer individuell ermittelt werden, wie viel Geld er oder sie noch zu bekommen hat. Mittlerweile liegen zwei Berechnungsvorschläge dafür vor. Am Freitag hatte der Richter folgendes unterbreitet: ein Stundenlohn von zehn Euro als Grundlage plus ein Betrag für den Zeitraum zwischen Einstellung der Ernte und dem eigentlichen Ende der Arbeitsverträge, ein sogenannter Annahmeverzugslohn. So wird der Lohn bezeichnet, den Arbeitnehmer erhalten, wenn sie ihre Arbeitskraft einem Arbeitgeber anbieten, dieser sie aber nicht annimmt.

Fiktives Kündigungsdatum

Schramm regte zu den zehn Euro nun den 19. Juni als fiktives Kündigungsdatum der Erntehelfer an, plus einen Monat Annahmeverzugslohn. Denn zu den vielen Unklarheiten in der Gemengelage der Ritter-Insolvenz gehören die Fragen, wann den Saisonarbeitern gekündigt wurde, ob das ordnungsgemäß geschah oder ob Erntehelfer möglicherweise die Annahme der Kündigung – auch das steht im Raum – bewusst verweigert haben. „Die Kündigung ist der Dreh- und Angelpunkt“, sagte Schramm.

Zur Unübersichtlichkeit trägt bei, dass es Arbeitsverträge mit verschiedenen Lohnmodellen (Stundenlohn, Akkordlohn) gibt. Beide Parteien wollen nun auf Basis der Vorschläge weiter miteinander reden. Vor Gericht sehen sie sich Ende Juli wieder, wenn Gütetermine für weitere Fälle anstehen.

Ob die aktuellen Vorschläge auf diese angewendet werden und es zu einer grundsätzlichen Einigung kommt, ist völlig offen. Rund 40 Klagen von Erntehelfern sind bislang anhängig.

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