Schottergärten im Rhein-Sieg-Kreis BUND will Vorgarten-Polizei gegen „Gärten des Grauens“

Rhein-Sieg-Kreis · Eine Art Vorgarten-Polizei fordert der BUND-Arbeitskreis Rheinbach-Meckenheim-Wachtberg im gesamten Rhein-Sieg-Kreis. Das Bauaufsichtsamt des Kreises möge doch „konsequent“ und „schnellstmöglich“ dafür sorgen, dass nicht überbaute Flächen so hergestellt oder gesichert werden, dass sie Regenwasser aufnehmen.

Solchen Vorgärten sagt der BUND den Kampf an. Die Umweltschützer weisen auf die negativen ökologischen Folgen der Schottergärten hin.

Solchen Vorgärten sagt der BUND den Kampf an. Die Umweltschützer weisen auf die negativen ökologischen Folgen der Schottergärten hin.

Foto: dpa/Annette Riedl

Sie gelten als „Gärten des Grauens“, speichern Hitze im Sommer und tragen nichts dazu bei, um Regenwasser aufzunehmen: Schottervorgärten hat auch die Landesregierung den Kampf angesagt. NRW-Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) hat im vergangenen Sommer angekündigt, die entsprechenden Gesetze nachzuschärfen. Die Landesbauordnung schreibt tatsächlich seit 2018 vor, dass Grundstücksbereiche, die nicht bebaut sind und auch nicht als Zugangswege oder Garagenplätze genutzt werden, "wasseraufnahmefähig zu belassen" sowie "zu begrünen und zu bepflanzen" sind. Darauf beruft sich der BUND in seinem Antrag an den Kreisausschuss, der der Forderung am Montag indes nicht folgte.

Birte Kümpel aus Wachtberg, die den Bürgerantrag für den BUND gestellt hat, verweist auf den fortschreitenden Klimawandel mit den Folgen von Hitze, Dürre und Starkregen – auch in der Region. „Hinzu kommt das massive Artensterben — auch infolge des Verlusts von Lebensräumen durch zunehmende Flächenversiegelung. Begrünte Gärten bilden ein Netz aus Kleinstlebensräumen und fördern so als ökologische Trittsteine die Biodiversität im Siedlungsraum.“ Vor diesem Hintergrund sei die Duldung „ordnungswidriger Flächenversiegelungen“ durch die Behörden nicht länger hinzunehmen.

Keine personellen Kapazitäten

Umweltdezernent Tim Hahlen verweist darauf, dass die Landesbauordnung „einen großen Interpretationsspielraum“ biete. Die Aufsichtsbehörden seien zudem vor allem dafür da zu prüfen, ob Vorschriften eingehalten würden – insbesondere im Sinne der Gefahrenabwehr. Außerdem übersteige eine regelmäßige Überprüfung und Ahndung von Verstößen die personellen Kapazitäten des Bauaufsichtsamts.

Dem Vorschlag von Frank Kemper (Linke), den Antrag im Fachausschuss beraten zu lassen, kam die Mehrheit des Ausschusses nicht nach. Er blieb mit seiner Unterstützung des BUND-Antrags alleine. Alle anderen lehnten ihn ab. Torsten Bieber (CDU) verwies auf den rechtlichen Ermessungsspielraum und hielt die Forderung für eine „Phantomdiskussion“. Horst Becker (Grüne) empfand zwar „inhaltlich Sympathie“ für die Forderungen des BUND, sah den Kreis aber gar nicht zuständig. Vielmehr müssten die einzelnen Baubehörden in den Kommunen tätig werden.

Der BUND errang immerhin bei einem anderen Antrag einen Teilerfolg. Die Anregung, das Jahrbuch des Rhein-Sieg-Kreises möge in einem seiner nächsten Ausgaben das Schwerpunktthema „Naturschutz“ aufgreifen, wollte Michael Solf (CDU) in die nächste Sitzung des Redaktionsausschusses im Herbst mitnehmen. Zuvor hatte Antragsteller Achim Baumgartner darauf hingewiesen, dass der Naturschutzbeirat bereits 2016 den Wunsch geäußert habe, das Jahrbuch möge sich einmal „diesem wichtigen Thema“ widmen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort