Einbruch in Getränkehandel in Meckenheim Diebe wollten Kasse mit gestohlenen Obstkisten machen

Rheinbach/Meckenheim · Drei junge Männer wollten 1000 Obstkisten aus einem Getränkelager in Meckenheim stehlen, wurden erwischt und landeten auf der Anklagebank. Nun wurden sie vor dem Amtsgericht Rheinbach verurteilt.

 Vor dem Amtsgericht Rheinbach wurde ein Einbrecher-Trio verurteilt.

Vor dem Amtsgericht Rheinbach wurde ein Einbrecher-Trio verurteilt.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

„Gelegenheit macht Diebe“, sagte Strafverteidiger Michael Hakner und bracht auf den Punkt, was er und seine Kollegen Carsten Rubarth und Mutlu Günal dachten. Ihre Mandanten hatten in der Nacht zum 7. Juli 2019 im Lager in einem Meckenheimer Gewerbegebiet 1000 klappbare Obstkisten in einen Lieferwagen geladen. Ein Mitarbeiter konnte aber verhindern, dass die drei Männer (21, 31 und 34 Jahre alt) damit wegfuhren. Am Freitag saß das Trio im Amtsgericht Rheinbach auf der Anklagebank.

Obstkisten haben einen Pfandwert von je vier Euro, und der Plan der gescheiterten Diebe war es, die Kisten Tage später zurückzubringen und das Pfand zu kassieren. „Der Tatvorwurf stimmt“, ließ sich Rubarth für seinen Mandanten ein. Der 21-Jährige habe es „aufregend gefunden“, auf diese Weise an leicht verdientes Urlaubsgeld „zum Verklitschen“ zu kommen. Er sei überaus reumütig, wolle solche Taten nie mehr begehen, und habe schließlich auch bei der Polizei die Tat gestanden.

Wer denn die Idee zu dieser Tat hatte, fragte der Strafrichter. Der 34-Jährige meldete sich, erläuterte aber, dass die eigentliche Idee aber von einem Mitarbeiter des Lagers gekommen sei. Die Tore dort stünden Tag und Nacht offen, da sei es leicht, an Pfandgeld zu kommen. Wie viel von der Beute der Tippgeber bekommen hätte, konnte der Angeklagte nicht sagen. Seine beiden Kumpane habe er spontan angesprochen, ob sie mitmachen wollten.

Das stimme so, erklärte Hakner für seinen 31-jährigen Mandanten. Auch der bereue die Teilnahme an der Tat. Er habe mitgemacht, weil er aus falschem Stolz nicht zeigen wollte, dass er den Diebstahl eigentlich nicht gut fand. Für den 21-Jährigen endete der Prozess glimpflich: Weil er zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war, stellte das Gericht das Verfahren gegen Auflagen ein. Er muss innerhalb von vier Monaten 20 Sozialstunden leisten und ein Bußgeld von 300 Euro an die Gesellschaft für soziale Wiedereingliederung zahlen. Die Verfahren gegen die beiden anderen einzustellen, lehnte die Staatsanwaltschaft ab. Der 34-Jährige muss 1800 Euro Geldstrafe zahlen, der 31-Jährige 600 Euro.

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