Ehefrau geschlagen Angeklagter aus Meckenheim zieht Einspruch zurück

Rheinbach · Ein Meckenheimer gibt vor Gericht zu, seine Frau im Streit geschlagen zu haben. Als Grund gibt er ihren Alkoholkonsum an. Jetzt wird es für ihn teuer.

 Ein als Silhouette abgebildeter Mann droht einer Frau mit der Faust. (Symbolfoto)

Ein als Silhouette abgebildeter Mann droht einer Frau mit der Faust. (Symbolfoto)

Foto: picture alliance/dpa/Jan-Philipp Strobel

Weil er seine Ehefrau mit der Faust mehrmals ins Gesicht geschlagen haben soll, war gegen einen 41-jährigen Meckenheimer ein Strafbefehl ergangen. Er sollte 30 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen. Das allerdings wollte der Berufskraftfahrer nicht akzeptieren und legte deshalb Einspruch ein. Deswegen kam es nun zu einer Verhandlung vor dem Rheinbacher Amtsgericht, bei der der 41-Jährige auf der Anklagebank saß.

Vor dem Strafrichter räumte er offen ein, seine Frau geschlagen zu haben. Allerdings nicht mit Fäusten. „Ich schlage nicht mit Fäusten. Es waren nur Backpfeifen“, sagte er. Seine Rechtfertigung für die Schläge ins Gesicht seiner Ehefrau: „Sie hat ein Alkoholproblem. Es hat mich geärgert, dass sie wieder betrunken war.“

Er selbst habe keinen Alkohol getrunken, und zu Hause gebe es auch keinen Alkohol, sagte er. Deswegen habe er wie jedes Mal, wenn seine Frau betrunken sei, versucht herauszufinden, woher sie den Alkohol habe. Aber sie habe ihn beschimpft und so sei die Situation eskaliert. „Sie hat mich geärgert mit schlimmen Wörtern. Ich konnte den Streit nicht lösen und bin dann mit den Händen vorgegangen“, sagte der Angeklagte.

Der Strafrichter warnte ihn ausdrücklich: „Es würde aus Ihrer Sicht durchaus Sinn machen, wenn Sie den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückziehen. Wenn ich ein Urteil sprechen muss, wird es für Sie auf jeden Fall teurer.“

Der Grund: Gemessen am monatlichen Einkommen des Angeklagten von rund 3000 Euro netto als Kraftfahrer würde die Höhe der Tagessätze auf mindestens 70 oder 80 Euro festgesetzt werden müssen – nicht auf 20 Euro wie es im Strafbefehl vorgesehen war. Bei 30 Tagessätzen würde es zwar bleiben, aber insgesamt seien bis zu 2400 Euro schon ein deutlicher Unterschied zu insgesamt 600 Euro. „Und 30 Tagessätze kommen nicht ins Führungszeugnis“, erklärte der Richter.

Das wurde in diesem Moment wohl auch dem Angeklagten klar, der daraufhin seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzog.

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