Einbruch, Raub und Unterschlagung Verbrecher-Trio zu mehreren Jahren Gefängnis verurteilt
Region · Wegen gleich mehrerer Taten mussten sich jetzt zwei Männer und eine Frau aus dem Kreis Euskirchen vor dem Bonner Landgericht verantworten. Das haben sie verbrochen.
Viel Mühe, seine Straftaten zu verbergen, hatte sich das Trio nicht gegeben. Nach einem Raubüberfall bestellten sich zwei 45- und 42-jährige Männer aus Weilerswist sowie eine 35-jährige Euskirchenerin seelenruhig ein Taxi und ließen sich nach Hause chauffieren. Der 42-Jährige beging zudem eine neunteilige Einbruchsserie in der direkten Nachbarschaft eines Aussiedlerhofs in Lommersum (Gemeinde Weilerswist), auf dem er zusammen mit dem 42-Jährigen wohnt.
Nicht zuletzt lieh sich wiederum der 45-Jährige bei einem Baugeräteverleih einen Minibagger, um auf dem Hofgelände einen Pool zu bauen. Ob das Projekt abgeschlossen wurde, blieb vor Gericht unklar, jedenfalls verkaufte der Mann den ausgeliehenen Bagger für 2000 Euro an einen Bekannten.
Vier Anklagen in einem Verfahren
Vor der ersten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wurden die drei nun zu Haftstrafen von drei Jahren und zwei Monaten (für den 45-Jährigen), drei Jahren (für die Frau) und sechs Jahren (für den 42-Jährigen) verurteilt. Das Gericht befand sie des gemeinsamen Raubes und der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig. Der jüngere Mann wurde zusätzlich wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und der Ältere wegen Unterschlagung verurteilt.
Für das Verfahren hatte die Kammer insgesamt vier Anklagen verbunden. Der Hauptvorwurf richtete sich gegen alle drei drogenabhängigen Angeklagten und betraf einen Raubüberfall auf einen, wie es die Vorsitzende Richterin ausdrückte, „stadtbekannten Euskirchener Dealer. Der lebt mit einem pflegebedürftigen Freund in einer Art Wohngemeinschaft in der Kreisstadt. Aus einer Jahre zurückliegenden Beziehung sollen sich die nun verurteilte Frau und der Drogenverkäufer gekannt haben.
Mittlerweile hatte sich die frühere Zuneigung aber ins Gegenteil verkehrt. So soll das Trio auf Initiative der Frau hin Ende Juni vergangenen Jahres einen Raubüberfall auf die Dealer-WG geplant haben. Mit großem Widerstand der drogeninduziert eher schwächlichen Opfer rechnete man nicht, dafür aber mit Taterträgen von 30.000 Euro in bar und einem gewissen Drogennachschub für den nicht geringen Eigenbedarf.
Mit einer ungeladenen Gaspistole bedroht
Als der auf einen Rollator angewiesene, pflegebedürftige Mann öffnete, stürmte der 42-Jährige mit einer ungeladenen Gaspistole auf den Wehrlosen zu und bedrohte ihn mit den Worten: „Geld raus oder ich erschieß dich!“ Auf Geld stießen die Räuber aber ebenso wenig wie auf den Wohnungsinhaber. So verließen sie nach kurzer Suche mit ein paar Drogen und einem Handy den Tatort und riefen sich besagtes Taxi.
Alle drei sind nicht nur drogenabhängig, sondern insbesondere die beiden Männer in zum Teil erheblichem Maße einschlägig vorbestraft. Vor Gericht gaben sie alle Verbrechen unumwunden zu. Da sich alle seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft befinden, dürfen sie darauf bauen, spätestens nach einem halben Jahr in eine Entziehungsmaßnahme zu wechseln. Diese ist ebenfalls Teil des Urteils. Wer eine solche Maßnahme erfolgreich absolviert, darf damit rechnen, dass die Hälfte der Strafe anschließend zur Bewährung ausgesetzt wird.
Das Urteil ist im Falle der beiden Männer bereits rechtskräftig, da Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten. Im Falle der Frau scheint das auch nur eine Formalität zu sein. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft war sich lediglich nicht sicher, ob das Gericht die Vorstrafen korrekt einbezogen hatte.