Gericht stellt Verfahren ein Ex-Angestellter wollte Abfindung und erpresste Kölner Bordellchef

BONN · Ein ehemaliger Angestellter forderte 100000 Euro von Pascha-Chef Hermann Müller. Beim Treffen in einem Bornheimer Steakhaus drohte der Mann mit weiteren Maßnahmen, sollte die Zahlung nicht erfolgen. Zuvor wurde im Bordell großflächig Buttersäure verteilt.

 Symbolbild.

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Foto: dpa

Nach mehr als sechs Jahren fand am Montag mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens die wohl letzte Episode um mehrere Attacken mit Buttersäure auf das Kölner Großbordell Pascha ihren Abschluss vor dem Bonner Amtsgericht. Wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung musste sich ein früherer Angestellter des Etablissements verantworten.

Nach Einschätzung des Richters bestand für das mutmaßliche Erpressungsopfer, den früheren Pascha-Chef Hermann Müller, allerdings zu keinem Zeitpunkt eine „leibliche Gefahr“: Daher handele es sich bei der Tat nach Auffassung des Schöffengerichts allenfalls um eine versuchte Erpressung. Nach nicht einmal einer Stunde Verhandlung stellte das Gericht mit Zustimmung der Anklage das Verfahren gegen Zahlung von 10 000 Euro an das Bonner Frauenhauses ein.

Ab Ende 2013 roch es in dem Freudenhaus an der Kölner Hornstraße immer mal wieder stark nach Erbrochenem: Die Ursache lag allerdings nicht bei betrunkenen Gästen, die sich übergeben hätten, sondern bei Buttersäure, die von Unbekannten offenbar großflächig über Teppiche oder Mobiliar verteilt worden war. Derlei könne sich durchaus wiederholen, soll der angeklagte 39-jährige Familienvater seinerzeit seinem ehemaligen Arbeitgeber bei einem Treffen am 19. März 2014 in einem Bornheimer Steakhaus gedroht haben. Wenn er das vermeiden wolle, möge er ihm doch die gewünschte Abfindung von 100 000 Euro zahlen.

Laut Anklage soll der Mann aus dem Linksrheinischen und ein weiterer Mittäter dem selbsternannten Bordellkönig sogar mit dem Tode gedroht haben, um das Geld zu erpressen. Der Pascha-Boss hatte seinem Sicherheitsmitarbeiter gekündigt, dieser war daraufhin auch arbeitsrechtlich gegen seinen ehemaligen Chef vorgegangen.

Angeklagter gesteht und soll 10 000 Euro ans Frauenhaus zahlen

Der wollte aber auch nach dem Treffen im Steakhaus nicht zahlen. Stattdessen ließ er seinerzeit Plakate mit den Konterfeis der beiden Männer drucken und in der ganzen Region verteilen. Diese selbstgemachten Fahndungsaufrufe musste der Bordellchef allerdings schnell wieder überkleben lassen, die Gesuchten hatten sich erfolgreich gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte gewehrt. Als Zeuge trat Müller vor Gericht nun nicht mehr in Erscheinung; sein derzeitiger Aufenthaltsort ist unbekannt.

Zwischen der Tat und der Entscheidung von Montag ist so viel Zeit vergangen, weil erst während Hauptverhandlung vor dem Kölner Amtsgericht klar wurde, dass das Treffen vom 19. März in Bornheim stattgefunden hatte; somit fällt die Tat in die Zuständigkeit des Bonner Amtsgerichts.

Nach einem ausgedehnten aber nicht öffentlichen Rechtsgespräch zwischen Schöffengericht, Anklägerin sowie dem Angeklagten mit seinen beiden Rechtsbeiständen, ging es dann ganz schnell: Im Großen und Ganzen räume er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein, nur mit dem Tode seines früheren Chefs habe er nie gedroht. Was er mit der versuchten Erpressung nicht erreichen konnte, schaffte der Angeklagte übrigens vor dem Arbeitsgericht zumindest teilweise. Das sprach ihm eine Abfindung von knapp 30 000 Euro zu.

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