Urteil gegen Drogenhändler Alt-Junkies aus Mechernich haben Glück mit milden Richtern

Kreis Euskirchen · Ein Mann aus dem Kreis Euskirchen hat die Quittung für jahrelangen Drogenhandel bekommen: Er muss ins Gefängnis. Seine Freundin kam glimpflicher davon. Dass die Polizei bei dem Drogenabhängigen Waffen gefunden hatte, berücksichtigten die Bonner Richter nicht in ihrem Urteil.

Wegen des Handels mit Marihuana wurde ein Mann aus dem Kreis Euskirchen zu einer Haftstrafe verurteilt.

Wegen des Handels mit Marihuana wurde ein Mann aus dem Kreis Euskirchen zu einer Haftstrafe verurteilt.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Der Vorwurf war schwer: Ein Paar aus Mechernich, 57 und 43 Jahre alt und beide seit Jahrzehnten von Rauschgift abhängig, soll in seinem Haus mit Drogen gehandelt und dabei zwei Waffen griffbereit gehalten haben. Davon ging die Staatsanwaltschaft Bonn aus, nachdem die Polizei bei den Alt-Junkies 685 Gramm Marihuana, 360 Gramm Amphetamine, zudem eine Schusswaffe mit zwei Magazinen und 13 Patronen sowie eine Armbrust mit zwei Pfeilen gefunden hatte. Die Mechernicher kamen vors Bonner Landgericht – und fanden in der 1. Großen Strafkammer milde Richter. Denn der Waffenbesitz spielte in der Strafbemessung keine Rolle mehr.

Der Mann wurde wegen Drogenhandels in nicht geringer Menge zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt; acht weitere Monate bekam er draufgepackt, weil er zum wiederholten Mal wegen Fahrens ohne Führerschein in einem nicht versicherten Auto erwischt worden war.

Waffe fiel auseinander

Er hatte behauptet, die Waffe bei der Flut im Ahrtal gefunden zu haben. Das glaubte ihm die Kammer nicht: „Was wird denn noch alles mit der Ahr-Flut erklärt?“, fragte die Vorsitzende Richterin Stefanie Johann to Settel. Die Waffe sei im April 2021 bei ihm beschlagnahmt worden, da habe noch niemand etwas von der Überschwemmung gewusst. Das Stück war wohl schrottreif, denn nach einer Probeschussabgabe auf dem Schießstand des Landeskriminalamts fiel es komplett auseinander.

Die Freundin des Angeklagten muss wegen Beihilfe zum Rauschgifthandel eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, beide Parteien stimmten zu.

Vor allem die Verteidiger Susanne Haiminger und Albert Stumm waren zufrieden. Wichtig sei gewesen, so Stumm, den Drogenhandel mit Waffen aus dem Urteil zu bekommen. Für dieses Delikt steht eine Mindeststrafe von fünf Jahren. Gut für den Angeklagten, der weiterhin Marihuana und Amphetamine konsumiert, sei auch, dass er nun im Gefängnis eine Therapie beginnen könne, um von der Sucht loszukommen.

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