Entscheidung der Politik Höhere Friedhofsgebühren in Rheinbach

Rheinbach · Wer eine Grabstätte auf einem Rheinbacher Friedhof ankaufen will, muss ab 2022 mehr dafür bezahlen. In einem Fall allerdings nicht.

 Urnenstelen auf dem Friedhof von Rheinbach-Neukirchen.

Urnenstelen auf dem Friedhof von Rheinbach-Neukirchen.

Foto: Matthias Kehrein

Die Rheinbacher Friedhofsgebühren werden für meisten Bestattungsformen zum neuen Jahr leicht erhöht. Das haben die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses jetzt einstimmig beschlossen.

Als wesentliche Ursache für den aus ihrer Sicht notwendigen Gebührenanstieg hat die Stadtverwaltung dem Haupt- und Finanzausschuss die „in den letzten Jahren deutlich gestiegene Inanspruchnahme von Leistungen des Baubetriebshofs“ genannt.

Beim „Wahlurnengrab in Mauernische“ wird es günstiger

Auffallende Ausnahme: Beim „Wahlurnengrab in Mauernische“ fallen die Gebühren um etwa elf Prozent. Als Grund dafür führte die Stadt die Tatsache an, dass weitere Urnenstelen auf dem Friedhof in Neukirchen errichtet werden sollen, die kostengünstiger sind als die ersten großen Mauerstelen aus den 1970er Jahren. Dadurch entwickelten sich in diesem Bereich die Fixkosten pro Nutzer für das Jahr 2022 günstiger als bei vorangegangenen Kalkulationen.

Auch in Rheinbach geht der Trend stärker und stärker hin zu Urnenbestattungen, die weniger Flächenbedarf haben als Sargbestattungen. Eine Bestattung setzt sich laut Verwaltung aus drei Elementen zusammen: die Grabbereitung, die Anmietung der Trauerhalle für die Trauerfeier und der Ankauf von Nutzungsjahren für die Grabstätte, in Höhe der Mindestruhefrist von 30 Jahren.

Die Gebühren für das „Wahlsarggrab“ steigen in 2022 um rund vier Prozent von bislang 3.787 Euro auf 3.937 Euro. Die Gebühren beim besagten „Wahlurnengrab in Mauernische“ fallen von 2.459 Euro auf 2.189 Euro. Beim „Wahlurnengrab im Grabbeet“ ergibt sich eine dreiprozentige Gebührenerhöhung von bislang 1.892 Euro auf 1.947 Euro.

Höhere Kanalbenutzungsgebühren

Ebenso einstimmig folgte der Haupt- und Finanzausschuss der Neufestsetzung der Kanalbenutzungsgebühren und der Benutzungsgebühren für Grundstücksentwässerungsanlagen ab 2022. Demnach wird der Gebührensatz für Schmutzwasser je Kubikmeter von 2,87 Euro auf 2,93 Euro erhöht, der Gebührensatz für Oberflächenwasser auf 1,54 Euro je Quadratmeter, von bislang 1,40 Euro. Berechnet auf einen typischen Vier-Personen-Haushalt sind ab 1. Januar 771 Euro jährlich zu zahlen, statt bislang 742 Euro.

Die Straßenreinigungsgebühren sinken im Bereich Kehrdienst um rund sechs Cent auf 91 Cent je Frontmeter (von bislang 97 Cent) sowie beim Winterdienst auf 89 Cent je Kehrmeter (von bislang einem Euro).

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