Amtsgericht Rheinbach 43-Jähriger aus Meckenheim muss um Bewährung bangen

RHEINBACH · Wegen Schwarzfahrens muss sich jetzt ein 43-jähriger Mann aus Meckenheim vor dem Rheinbacher Amtsgericht verantworten. Obwohl es sich eigentlich um kein schweres Vergehen handelt, hängt von dem Urteil die weitere Zukunft des Angeklagten ab. Denn er hat die Straftat während laufender Bewährung begangen und müsste im Fall einer Verurteilung eine Freiheitsstrafe verbüßen.

Für den ehemals drogenabhängigen Mann, der sich - um seine Sucht zu finanzieren - nach eigenen Angaben "nahezu alles bis auf Vergewaltigung und Morddrohungen" hatte zuschulden kommen lassen, wäre das ein Rückschlag. Ihm wird vorgeworfen, am 25. April um 8.53 Uhr morgens mit dem Zug von Meckenheim nach Bonn sowie um 19.06 Uhr abends zurückgefahren zu sein, ohne eine Fahrkarte besessen zu haben.

Der Angeklagte erklärte, abends sei er von einem Freund mitgenommen worden, den er auch als Zeugen benannte. Morgens hingegen habe er einen Zwanzig-Euro-Schein wechseln wollen, um ein Ticket zu kaufen - jedoch ohne Erfolg.

"Ich habe auf dem Bahnsteig acht oder neun Leute gefragt. Aber der Kontrolleur wollte mir das nicht glauben, hat meinen Personalausweis verlangt und 40 Euro. Alle anderen Fahrgäste haben sich darüber aufgeregt und standen auf meiner Seite", schilderte der Angeklagte. Einige von ihnen könne er ebenfalls als Zeugen benennen.

Da eine Einstellung des Verfahrens für die Staatsanwaltschaft keine Option war, wird die Verhandlung nun am 26. Oktober fortgesetzt. Schließlich hänge von der Entscheidung - ob Freispruch oder Haft - einiges für den 43-Jährigen ab, wie Amtsrichter Ulrich Schulte-Bunert hinzufügte.

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