Prozess mit Stadt Meckenheim 86-Jährige stürzte auf dem Gehweg

MECKENHEIM/BONN · Es war ein schöner Sommermorgen, doch die gute Laune hielt bei einer 86 Jahre alten Frau aus Meckenheim nicht lange an. Auf dem Weg zu einer Bekannten stürzte sie auf dem Gehweg im Göddertzgarten - mit schlimmen Folgen.

Mit dem Gesicht schlug die Frau auf dem Boden auf. Dabei erlitt sie unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma, einen Nasenbeinbruch und ein großes Stirnhämatom. Vor dem Bonner Landgericht hat die 86-Jährige jetzt die Stadt Meckenheim auf die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz und die Übernahme sämtlicher Folgekosten verklagt: Insgesamt etwa 11 400 Euro fordert die Gestürzte, da sie der Stadt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorwirft.

In der mündlichen Verhandlung berichtete sie gestern den Richtern der 1. Zivilkammer vom Unglückstag im Juli des vergangenen Jahres. Sie geht davon aus, dass eine Gehwegplatte kippelte und sie deshalb stürzte "Die Platte sah völlig normal aus", so die 86-Jährige. "Sie kippte nach vorne und ich bin sofort hingefallen." Heute gehe sie aus Angst vor einem erneuten Sturz im Göddertzgarten nicht mehr auf dem Bürgersteig, sondern auf der Straße.

Der Sturz ereignete sich vor der Einfahrt des Hausarztes der Frau. Er behandelte sie und machte anscheinend noch mehr: Laut der Klägerin schaute sich der Mediziner die Unfallstelle auch genau an und fotografierte den Bereich des Gehwegs. Zwei Tage später, so die 86-Jährige, habe die Stadt die Stelle repariert. Die Beklagte beruft sich hingegen darauf, dass ein Kontrolleur die schadhafte Stelle nicht unbedingt hätte bemerken müssen, wenn die Gehwegplatte äußerlich unversehrt war. Sollte die Platte hingegen einen Riss aufgewiesen haben, hätte die Klägerin in den Augen der Stadt mit einer Gefahr rechnen können.

Die Zivilrichter machten deutlich, dass eine Haftung der Stadt durchaus denkbar sei. Andererseits müsse überprüft werden, wie hoch das Mitverschulden der Klägerin an dem Sturz war. Die Richter rieten den Parteien zum Abschluss eines Vergleichs. Sie schlugen vor, dass die Stadt der Klägerin ein Drittel der Klageforderung, also 3800 Euro, zahlt. Nach einer kurzen Beratung mit ihrem Anwalt zeigte sich die 86-Jährige damit einverstanden.

Die Stadt hat nun vier Wochen Zeit, um sich zu überlegen, ob sie ebenfalls zustimmt. Andernfalls geht der Prozess weiter, voraussichtlich mit der Vernehmung mehrerer Zeugen. Dann müsste wohl auch der Hausarzt der Frau in den Zeugenstand treten.

Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 198/14

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