Mit 45 Messerstichen Angeklagte Meckenheimerin soll Nachbarin getötet haben

MECKENHEIM · Vor dem Bonner Landgericht wird sich demnächst eine 25 Jahre alte Frau aus Meckenheim wegen Raubmordes verantworten müssen. Wie Staatsanwältin Karen Essig mitteilte, soll die in Untersuchungshaft sitzende Angeklagte am Morgen des 12. November des vergangenen Jahres ihre 87 Jahre alte Nachbarin Margarete U. mit 45 Messerstichen getötet haben.

Das Motiv: Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Familie der 25-Jährigen in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Kurz vor der Tat war in der Wohnung der jungen Frau anscheinend sogar der Strom abgestellt worden. Erst zwei Monate vor der Tat soll die Angeklagte mit Ehemann und zwei kleinen Kindern in das Mehrfamilienhaus an der Straße "Im Ruhrfeld" gezogen sein. Sie wohnte zwei Etagen über dem Opfer.

Laut Anklage wollte die mutmaßliche Mörderin in die Wohnung der Rentnerin einbrechen, um dort etwas zu stehlen. Unklar ist bislang, ob die junge Frau an der Wohnungstür klingelte und die 87-Jährige der ihr bekannten Nachbarin die Tür öffnete.

Möglich erscheint, dass die Wohnungstür von der Täterin aufgehebelt wurde, weil sie davon ausging, dass die Rentnerin nicht zu Hause war. Angeblich stand das Auto des Opfers an jenem Morgen nicht am gewohnten Platz. In diesem Fall dürfte die Einbrecherin von der 87-Jährigen in der Wohnung überrascht worden sein. Im Flur war laut Anklage Dutzende Male mit einem Messer auf das Opfer eingestochen worden. Ein Rechtsmediziner hat insgesamt 45 Stiche in Rücken, Brust und Hals der Seniorin festgestellt.

Zwei Tage nach der Tat war die Nachbarin festgenommen worden. Bei einer Vernehmung hatte sich die 25-Jährige in Widersprüche verwickelt, so die Staatsanwältin.

Die Verdächtige hatte damals angegeben, sich Sorgen um die Rentnerin gemacht zu haben. Als sie geklingelt habe, um nach einem Startkabel für ihr angeblich nicht angesprungenes Auto zu fragen, habe ihr niemand geöffnet. Da sie sich große Sorgen machte, dass Margarete U. etwas zugestoßen sein könnte, sei sie mit Hilfe eines Schlittens auf den Balkon der Erdgeschosswohnung geklettert und habe die Balkontürscheibe eingeschlagen. In der Wohnung habe sie dann die Tote entdeckt.

Dies glaubt die Staatsanwaltschaft der 25-Jährigen jedoch nicht. Vielmehr soll die Angeklagte neben der Handtasche und der Geldbörse des Opfers mindestens zwei Goldringe gestohlen haben. Noch am Tattag habe sie die beiden Ringe bei einem Juwelier in Meckenheim verkauft.

Bei den Vernehmungen soll die Angeklagte zunächst bestritten haben, etwas mit dem Tod der 87-Jährigen zu tun zu haben. Zuletzt soll sie nur noch geschwiegen haben.

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