Bürger für Meckenheim sehen keine Dringlichkeit BfM begründet Ablehnung

Meckenheim · Die Stadtverwaltung Meckenheim beabsichtigt, zum 1. Januar 2016 die Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuern zu erhöhen.

In der jüngsten Ratssitzung hat sie einen entsprechenden Beschlussvorschlag eingebracht, dem der Rat gegen die Stimmen der Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) zustimmte. Mit der Entscheidung der Ratsmehrheit würde die Grundsteuer B, so die BfM, für die Hauseigentümer und über die Nebenkosten auch für die Mieter um rund 16 Prozent angehoben.

Die BfM hält eine solche Steuererhöhung nicht für entscheidungsreif, verlange doch der Gesetzgeber in der Gemeindeordnung, dass vor einer solchen Steuererhöhung alle anderen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft werden. Deshalb seien vor einer Erhöhung der Grundsteuer B andere Einsparmöglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen. Als erstaunlich bezeichnete die BfM die Begründung der Stadtverwaltung, die keine Dringlichkeit für höhere Einnahmen, sondern administrative Gründe angab.

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