Hundekot auf öffentlichen Flächen Bis zu 1000 Euro Strafe für Hundehaufen in Meckenheim

RHEIN-SIEG-KREIS · Sie sind ein stinkendes Ärgernis: Hundehaufen, die von den Haltern nicht entsorgt werden und in Parks oder auf Gehwegen liegen. Den Kommunen gelingt es nur selten, Hundehalter zur Rechenschaft zu ziehen.

Auf Gehwegen, Spielplätzen und Rasenflächen – überall begegnet man den unappetitlichen Hinterlassenschaften von Hunden. Dabei schreiben die meisten kommunalen Satzungen vor, dass der Halter verpflichtet ist, das „Geschäft“ seines Vierbeiners einzusammeln. Theoretisch kann das mancherorts auch richtig teuer werden, wenn man dem nicht nachkommt – in Meckenheim bis zu 1000 Euro. Praktisch jedoch kommt es dazu fast nie.

Bettina Wilms, Leiterin des Fachbereichs für Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Meckenheim, kennt sich mit dem Thema aus. Die Stadt erhalte immer wieder „Beschwerden aus der Bürgerschaft über nicht entfernten Hundekot“. Die gibt es gelegentlich auch in Rheinbach, aber Pressesprecher Norbert Sauren plädiert für Fairness. „Bei 1876 in Rheinbach registrierten Hunden ist davon auszugehen, dass sich der überwiegende Teil der Besitzer verantwortungsvoll verhält.“ Das Problem: Die wenigen Hundehalter, die sich nicht an die Entsorgungspflicht halten, „prägen leider das Bild, dass die Menschen von Hundebesitzern haben“. Das ist auch in Swisttal nicht anders. Aber Pressesprecher Bernd Kreuer verweist auf ein anderes Problem: Die Verursacher sind nur selten greifbar.

Halter müssen "auf frischer Tat" ertappt werden

Das sieht auch Wilms so: „Generell ist es sehr schwierig, Missetäter überhaupt zu erwischen und ihr Verhalten zu ahnden.“ Der Nachweis des Tatbestandes könne „nur dann geführt werden, wenn Zeugen den Vorgang beobachtet haben und bestätigen können“. Auch Sauren ist der Meinung, dass Bußgelder zwar eine abschreckende Wirkung haben können, aber weil die Halter „auf frischer Tat“ ertappt werden müssten, sei eher eine Verhaltensänderung, nicht die Erhöhung der Bußgelder von Nöten. Sauren zufolge geht es vorrangig darum, „die Menschen zum Nach- und Umdenken zu bewegen“.

Und was kostet es den Hundehalter, wenn er dann doch einmal erwischt wird? In Rheinbach sind es derzeit 35 Euro für den ersten und 70 Euro für jeden Wiederholungsfall, so Sauren. Wenn in Meckenheim jemandem vorsätzliche Verschmutzung durch das Haustier nachgewiesen werden kann, könne dies sogar eine Geldstrafe von 1000 Euro zur Folge haben, klärt Wilms auf. In Swisttal gibt es keinen festen Satz, „das wird über das Ordnungswidrigkeitengesetzt geregelt“, so Kreuer.

Kommunen bieten Kotbeutelspender

Um die Hundebesitzer dabei zu unterstützen, das Richtige zu tun, gibt die Stadt Meckenheim in der Infothek im Rathaus kostenlos Hundekotbeutel aus; die Aufstellung von Kotbeutelspendern handhabe man zurückhaltend, in der Vergangenheit habe es wiederholt Vandalismusschäden gegeben. In Rheinbach hat die Kommune hingegen 18 Hundekotbehälter mit Beuteln im Stadtgebiet und den Ortschaften aufgestellt, die, so Sauren, „gut angenommen und frequentiert werden“. Allerdings nicht immer mit dem gewünschten Ergebnis, denn im Wald seinen auch schon „wild entsorgte Hundekotplastiktüten“ entdeckt worden.

In Swisttal haben die dort aktiven Verschönerungsvereine in einzelnen Ortsteilen ebenfalls Beutelspender aufgebaut. Umso mehr bedauert Wilms, dass es trotzdem noch genügend schwarze Schafe gebe, „die sich nicht an die allgemein anerkannten und in der Gesellschaft auch etablierten Verhaltensweisen halten“. So bleibt den Kommunen nur eins: An die Hundebesitzer zu appellieren, so wie die Swisttaler Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner: „Ich bitte die Hundehalter, sich im Interesse aller korrekt zu verhalten.“

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