Mund-Nasen-Schutz für viele Bereiche Maskenpflicht nicht nur in der Meckenheimer Innenstadt
Meckenheim · Die Maskenpflicht gilt jetzt nicht nur für die Meckenheimer Fußgängerzone, sondern auch viele Straßen und Plätze darum herum. Die Verfügung von Dienstag gilt bereits ab Mittwoch.
In der Meckenheimer Fußgängerzone gilt sie bereits seit langem: Am Dienstagnachmittag hat die Stadt Meckenheim bekanntgegeben, wo überall im Stadtgebiet ab Mittwoch ebenfalls eine Maskenpflicht besteht. Eine sogenannte Allgemeinverfügung verpflichtet die Bürger montags bis samstags zwischen 8 und 20 Uhr zum Tragen einer Alltagsmaske auf belebten Einkaufsstraßen und Plätzen in der Altstadt und am Neuen Markt.
Die Allgemeinverfügung führt im Einzelnen die Straßen und Plätze auf, die von der Maskenpflicht betroffen sind: In der Altstadt, Hauptstraße, Niedertor- und Marktplatz, Schwitzerstraße, Synagogen- und Hartsteinplatz, Adolf-Kolping-Straße mit angrenzendem öffentlichen Parkplatz, Glockengasse, Kirchplatz, Frongasse und dem öffentlichen Parkplatz am Obertorkreisel, sowie die gesamte Fußgängerzone im Einkaufsbereich „Neuer Markt“.
Außerdem gilt sie insbesondere für die Nebenstraßen am „Neuen Markt“, Karl-Arnold-Straße mit angrenzendem öffentlichen Parkplatz, Thomas-Dehler-Straße mit angrenzendem öffentlichen Parkplatz, Herman-Ehlers-Weg, Markeeweg, öffentlicher Parkplatz zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Markeeweg und auf den Parkflächen der ehemaligen „Parkpalette“. Von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum Schuleintritt sowie Menschen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können, befreit.