Silvester unter Corona-Bedingungen So stellen sich die linksrheinischen Kommunen für Silvester auf

Rhein-Sieg-Kreis · Mit einer Allgemeinverfügung hat die Gemeinde Swisttal Regelungen für Silvester erlassen. So sieht es in den anderen linksrheinischen Kommunen aus.

Aufgrund der Corona-Lage soll in Deutschland möglichst nicht geböllert werden.

Aufgrund der Corona-Lage soll in Deutschland möglichst nicht geböllert werden.

Foto: dpa/Tobias Kleinschmidt

Die Gemeinde Swisttal hatte vor wenigen Tagen Fakten geschaffen. Auf Basis der Coronaschutzverordnung des Landes NRW hatte sie in einer sogenannten Allgemeinverfügung mehrere Plätze im Gemeindegebiet definiert, wo das Abbrennen von Feuerwerk explizit verboten ist.

Das gilt auf dem Zehnthof in Odendorf, dem Gottfried-Velten-Platz, dem Peter-Esser-Platz und am Fronhof in Heimerzheim sowie auf dem Buchhovener Toniusplatz. Ebenso ausdrücklich untersagt sind dort Ansammlungen, die über die bestehenden Personenbegrenzungen der Coronaschutzverordnung hinausgehen.

Meckenheim setzt auf die Erfahrungen von 2020

In den anderen linksrheinischen Kommunen sehen die Verantwortlichen hingegen keinen Anlass, solche weitergehenden Allgemeinverfügungen zu erlassen: weder in Alfter noch in Bornheim, Rheinbach oder Meckenheim.

Die Stadt Meckenheim arbeitet mit der Erfahrung der letzten Silvesternacht. „Wir haben keine Plätze, wo sich Tausende von Leuten aufhalten“, sagte Pressesprecherin Marion Lübbehüsen. Außerdem erinnerte sie daran, dass generell die Zehn-Personen-Regel gelte. Nach der Coronaschutzverordnung dürfen sich maximal zehn Personen treffen, wenn alle Beteiligten geimpft oder genesen sein, Kinder unter 13 Jahren zählen nicht mit.

Ist eine ungeimpfte Person dabei, dürfen neben dem eigenen Hausstand nur zwei weitere Personen an einem Treffen teilnehmen. Das gilt im Innen- und Außenbereich. In Meckenheim wird das Ordnungsamt die Lage im Blick haben. Weitere Mitarbeiter der Verwaltung unterstützten dafür die Ordnungsamtskräfte. Man sehe sich gut gerüstet, so Lübbehüsen.

Bornheim sperrt keine Plätze im Stadtgebiet

Auch im Bornheimer Stadtgebiet gibt es laut Pressestelle keine Örtlichkeit, für die ein explizites Böllerverbot ausgesprochen werden müsste. Die Erfahrung auch aus Zeiten vor der Pandemie habe gezeigt, dass es im Stadtgebiet keine öffentlichen Plätze gibt, auf denen es zu massiven Personenansammlungen oder zum massiven Abbrennen von Feuerwerkskörpern komme.

Ansonsten verwies auch die Stadt Bornheim auf die bestehenden Regelungen für private Zusammenkünfte im Innen- und Außenbereich. Im Ordnungsamt werde es einen Bereitschaftsdienst geben, hieß es aus dem Rathaus.

Rheinbach setzt auf die Vernunft der Menschen

Mit den bestehenden Konzepten habe man auch in Rheinbach gute Erfahrungen gemacht, so Pressesprecher Norbert Sauren. Orte, an denen eine Allgemeinverfügung ähnlich wie in Swisttal sinnvoll wäre, sehe die Stadtverwaltung nicht. Größere Ansammlungen ließen sich nicht auf bestimmte Stellen im Stadtgebiet festlegen. Aber das Ordnungsamt werde alles im Auge behalten.

Sauren verwies auf die Erfahrungen mit Maifesten und anderen Feierlichkeiten in der Pandemiezeit. Vor allem aber traut er den Bürgerinnen und Bürgern ein angemessenes Verhalten in diesen Zeiten zu. „Die Leute sind sehr vernünftig in Rheinbach“, so Sauren.

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