Denkmalschutz in Meckenheim Welche Gräber auf dem Alten Friedhof sind schützenswert?

Meckenheim · Noch steht nicht fest, welche Gräber auf dem Alten Friedhof in Meckenheim unter Denkmalschutz fallen. Klar ist aber schon jetzt: Schutz ist nicht gleich Schutz.

 Das Grab der Familie von Cler auf dem Alten Friedhof steht bereits unter Denkmalschutz.

Das Grab der Familie von Cler auf dem Alten Friedhof steht bereits unter Denkmalschutz.

Foto: Petra Reuter

Wie steht es um den Denkmalschutz auf dem Alten Friedhof an der Bonner Straße in Meckenheim? Der ehemalige Vorsitzende des Heimatvereins, Meinolf Schleyer, bemüht sich als Heimatforscher schon länger um die Schutzwürdigkeit und die Geschichte historischer und besonderer Gräber auf dem Alten Friedhof.

Kürzlich hatte nun die Sachbearbeiterin des Fachbereichs Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Meckenheim, Christine Grzesik-Hoenig, der Politik und der interessierten Öffentlichkeit über den Stand in der Sache berichtet. Eines vorweg: Schutz ist nicht gleich Schutz.

Arbeitstreffen im vergangenen Oktober

Aufgrund der Kontakteinschränkungen sei es in den letzten Monaten schwierig gewesen, an entsprechende Experten zu kommen, hatte der Technische Beigeordnete Heinz-Peter Witt vorab erklärt. Trotzdem sei man im Verfahren fortgeschritten. Das jüngste Arbeitstreffen, zu dem auch Schleyer eingeladen war, habe Ende Oktober stattgefunden, informierte Grzesik-Hoenig. Sie stellte klar, dass es keine willkürliche Begutachtung der Gräber gegeben habe und diese auch nicht vorgesehen sei. Zu beachten sei vor allem der Unterschied, ob ein Grab einfach schön und erhaltenswert oder auch für die Allgemeinheit von Bedeutung sei.

Grzesik-Hoenig erläuterte anhand einer Liste der in Augenschein genommenen Gräber den Unterschied in der Praxis. „Der Friedhof steht als Rechteckanlage des 19. Jahrhunderts unter Denkmalschutz“, sagte sie. Zu den geschützten Anteilen gehören unter anderem die Kapelle, die Remise und vier Buchen, die man zum Zeitpunkt der Feststellung des Denkmalschutzes als charakteristisch eingestuft habe.

Schön, aber nicht repräsentativ

Eines der ältesten Gräber von 1873 sei sicher erhaltenswert, stehe bisher jedoch nicht unter Denkmalschutz, sagte sie weiter. Ein anderes Grab sei zwar sehr schön, stehe in seiner Gestaltung aber nicht repräsentativ für die Entstehungszeit der 1920er und 1930er Jahre und falle damit eher nicht unter den Denkmalschutz. Für die Allgemeinheit von Bedeutung sei das bereits unter Denkmalschutz stehende Grab der Familie von Cler, die von 1726 bis 1920 in Meckenheim lebte und große Besitztümer hatte.

Auch ein Grab aus dem Jahr 1899 mit einer Besonderheit, nämlich einer beidseitigen Nutzung des Grabsteins, war in den Fokus der Betrachtung gerückt. Schleyer hatte noch ein zugewuchertes Grab aus dem Jahr 1839 eigens für die Untersuchung freigelegt. Der Erhaltenswert dieses Grabes werde noch untersucht, so Grzesik-Hoenig. Die Entscheidung über eine Schutzwürdigkeit liege schlussendlich beim Landschaftsverband Rheinland, sagte sie weiter. Zu beachten sei, dass die verschiedenen Einstufungen unterschiedliche juristische Folgen haben.

Stadt informiert sich über Grabpatenschaften

Ist ein Grab erhaltenswert, aber nicht denkmalgeschützt, so obliegt die Pflege den Hinterbliebenen. Solle die Entscheidung pro Denkmalschutz fallen, müssen die Angehörigen gehört werden, schließlich seien sie auch bei einem denkmalgeschützten Grab zum Erhalt verpflichtet. Gibt es keine Hinterbliebenen, geht die Grabstätte in den Besitz der Stadt über, die die Pflege stemmen muss.

Nach ersten Erwägungen kommen etwa zehn Gräber als erhaltenswert in Betracht, zwischen fünf und zehn als denkmalschutzwürdig. Dazu informiert sich die Verwaltung zurzeit bei anderen Kommunen zu Grabpatenschaften. So gebe es etwa die Möglichkeit, dass Paten mit der Pflege das Recht erwerben, in der Grabstätte beigesetzt zu werden. Laut Witt will die Stadt die Ergebnisse des weiteren Verfahrens im Verlauf der Ratsperiode vorstellen.

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