Als Gastronom verschuldet Erster Angeklagter in Meckenheimer Drogenprozess verurteilt

Meckenheim/Bonn. · Ein 28-Jähriger wurde zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Prozessreihe sorgt seit Längerem für Aufsehen, weil Beteiligte Clan-Verbindungen haben sollen.

Die nachgestellte Szene zeigt Drogenhändler (Symbolfoto).

Die nachgestellte Szene zeigt Drogenhändler (Symbolfoto).

Foto: picture alliance / Frank Leonhar/Frank Leonhardt

Ohne seine Aussage wäre auch der Ausgang des zweiten Verfahrens deutlich offener: Am Donnerstag ist im Rahmen eines Drogenprozesses gegen drei Männer aus Meckenheim ein erstes Urteil gesprochen worden. Die Richter der Großen Strafkammer 2a des Bonner Landgerichts sprachen einen 28-Jährigen der Beihilfe zum Drogenhandel für schuldig und verurteilten ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Verfahren war zuvor von dem der beiden ebenfalls wegen Drogenhandels angeklagten Mittäter abgetrennt worden. „Die Feststellungen zur Sache beruhen auf der geständigen Einlassung des Angeklagten“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. Ohne sein Geständnis wäre es für das Gericht schwierig geworden, dem Angeklagten die Tat nachzuweisen.

Geständnis ermöglichte den Nachweis der Tat

Und auch hinsichtlich seiner Mitangeklagten hat das Geständnis Bewegung in die Sache gebracht: Insbesondere der Hauptangeklagte hatte zu Verfahrensbeginn nämlich noch komplett gemauert. Sein Mandant wolle sich schweigend verteidigen hatte dessen Anwalt Mutlu Günal am ersten Verhandlungstag angekündigt. Die gesamte Anklage beruhe nur auf der für ihn unglaubwürdigen Aussage eines V-Mannes. Dieser zentrale Zeuge trat dann aber im Verlauf des Verfahrens gar nicht auf: Das Landesjustizministerium in Düsseldorf hatte ihm nämlich die Aussage vor Gericht untersagt und die Kammer lud an seiner Stelle den zuständigen Führungsbeamten der Polizei. Nach dem Geständnis des nun Verurteilten kam dann die Wende: Die beiden Mitangeklagten entschieden sich, ebenfalls auszusagen. Den Cousins wird von der Staatsanwaltschaft bandenmäßiger Drogenhandel in drei Fällen vorgeworfen: Sie sollen sich mit weiteren Mittätern zu einer Bande zusammengeschlossen haben, um den Kokshandel im Raum Meckenheim in großem Stil zu organisieren.

Ein Geständnis war es zwar nicht, was das Gericht zu hören bekam. Insbesondere den Vorwurf, eine Bande gebildet zu haben, wiesen die Männer von sich. Teile des Tatgeschehens räumten sie aber ein. Die Vorwürfe gegen das Trio in Kürze: Nach einem Treffen in einer Meckenheimer Eisdiele am 14. Juni 2022 sollen die Cousins zunächst ein halbes Kilo Kokain zum Preis von 19.000 Euro verkauft haben – und zwar ausgerechnet an einen V-Mann der Polizei. Bei dieser Probelieferung blieb es denn auch: Ein Deal über weitere zehn Kilo scheiterte daran, dass der nun Verurteilte entgegen seiner Ankündigung die Ware gar nicht beschaffen konnte. Zutreffend befürchtete er außerdem, dass der Kunde Kontakte zur Polizei pflegen könne.

Erfolgloser Ausflug ins kriminelle Milieu

Mit seinem Ausflug ins kriminelle Milieu hatte der Verurteilte einen untauglichen Versuch gestartet, seine finanzielle Situation aufzubessern. Er betrieb zuvor einen Gastronomiebetrieb in Meckenheim, nach dessen Schließung er 6.000 Euro Steuerschulden angehäuft hatte. Nach Überzeugung des Gerichts war die Rolle des 28-Jährigen aber untergeordneter Natur: „Es gab keinen Willen zur Tatherrschaft“, so der Vorsitzende Richter. Sein Lohn habe dem eines Boten entsprochen. Der 36-jährige Hauptangeklagte habe in allen wesentlichen Punkten das Tatgeschehen bestimmt. Die Cousins sollen nach dem geplatzten zehn-Kilo-Deal weitere Gespräche über den Verkauf von zunächst fünf und später einer ganzen LKW-Ladung von 30 Kilo geführt haben. Ihr Verfahren soll unter Aufrechterhaltung der angeordneten aufwändigen Sicherheitsmaßnahmen frühestens im Juni zum Abschluss gebracht werden. Die Verhandlungstage werden jeweils von einem Großaufgebot an Polizei gesichert, weil die Familie der Cousins enge Kontakte zu kriminellen Mitgliedern der Familie Abou-Chaker pflegen soll.

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