Stadt Meckenheim Friedhofsgebühren steigen

MECKENHEIM · Die Meckenheimer Friedhofsgebühren steigen. Doch trotz der Erhöhung werden die Begräbnisstätten für die Stadt Meckenheim auch weiterhin ein jährliches Defizit bedeuten.

 Die Kosten für eine Wahlgrabstätte auf den Friedhöfen der Stadt Meckenheim, wie hier an der Bonner Straße, steigen. Statt 1768 Euro kostet eine solche künftig 2340 Euro.

Die Kosten für eine Wahlgrabstätte auf den Friedhöfen der Stadt Meckenheim, wie hier an der Bonner Straße, steigen. Statt 1768 Euro kostet eine solche künftig 2340 Euro.

Foto: Roland Kohls

Das wurde in der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses deutlich, in der die Mitglieder bei zwei Enthaltungen der BfM eine einstufige Erhöhung von Bestattungsgebühren und Grabstätten-Nutzungsrechten ab Januar 2015 beschlossen.

Als Alternative hatte die Stadtverwaltung gemeinsam mit Steuerberaterin Ulrike Lucassen eine zweistufige Erhöhung um jeweils 50 Prozent im Jahr 2015 und 2016 vorgeschlagen, die von der BfM "im Sinne der Bürger" bevorzugt wurde. Die Entscheidung für die 100-prozentige einstufige Erhöhung liege nahe, weil sie den Haushalt deutlicher entlaste, hatte Lucassen ausgeführt. Vor allem, weil der Unterschied in der monatlichen Mehrbelastung für die Bürger nur bei etwa einem Euro liege, hatten die anderen Fraktionen die 100-Prozent-Variante mitgetragen.

Um jeweils 92 Euro werden sich die Bestattungsgebühren erhöhen, mit Ausnahme der Urnenwand- und Baumgrab-Beisetzungen, die 46 Euro mehr kosten werden. Nicht erhöht habe sich der Grabaushub durch die beauftragte Fremdfirma, führte Steuerberaterin Lucassen aus. Die Erhöhung begründe sich dadurch, dass nun die Personalkosten der Stadtverwaltung berücksichtigt würden. Die Mitarbeiter würden oft die Hinterbliebenen vor Ort beraten, laut Bürgermeister Bert Spilles ein Service, der häufig nachgefragt werde und in einer schwierigen Situation ein berechtigter Wunsch der Betroffenen sei.

Auch die Erhöhungen der Gebühren für die Nutzungsrechte seien nicht durch höhere Kosten begründet, sondern spiegelten wider, was bei den vergangenen Gebührenerhöhungen 2012 zu tief festgesetzt worden war, um die Bürger weniger zu belasten, obwohl so eine Unterdeckung entstanden sei. Kalkuliert worden sei auf Basis von 164 Bestattungen pro Jahr wie im Vorjahr. Das so errechnete jährliche Haushaltsdefizit beträgt 52.700 Euro. 31.000 Euro muss die Stadt Meckenheim ohnehin aus allgemeinen Haushaltsmitteln decken, weil Friedhöfe auch öffentliches Grün mit Erholungswert sind.

Auch der Änderung der Friedhofssatzung stimmte der Hauptausschuss zu, die aufgrund des am 1. Oktober in Kraft getretenen Bestattungsgesetzes NRW nötig geworden war und neue Bestattungsfristen enthält. Erdbestattungen dürfen nun frühestens 24 Stunden und spätestens am zehnten Tag nach dem Tod erfolgen. Bei Einäscherungen muss die Bestattung nach spätestens sechs Wochen erfolgen.

Auch den neuen Meckenheimer Bestattungsformen, dem Urnen-Baumgrab am Merler Waldfriedhof und der Urnenwand trägt die neue Satzung Rechnung. Ebenso wie bei anonymen Grabstätten und Aschestreufeldern ist hier eine Gestaltung mit einem Grabmal und das Schmücken mit Blumen, Pflanzen oder Gestecken nicht zulässig. Die Beschriftung erfolgt in einheitlicher Form durch ein Fachunternehmen auf Kosten des Bestattungspflichtigen.

Kosten für Grabstätten in der Voreifel

Meckenheim: Eine Wahlgrabstätte auf den Friedhöfen an der Bonner Straße und in Lüftelberg verteuert sich von 1768 auf 2340 Euro, auf dem Waldfriedhof von 2122 auf 2803 Euro, ein Reihengrab von 1503 auf 2335 Euro, ein Urnen- von 1165 auf 1348, ein Baumgrab von 2816 auf 3225, die Bestattung auf dem Aschestreufeld von 1276 auf 2245, ein anonymes Rasenwahlgrab von 2372 auf 3012 Euro.

Swisttal: Ein Reihengrab auf den Swisttaler Friedhöfen kostet bis zu 975 Euro, ein Wahlgrab je Grabstelle zwischen 1070 und 3195 Euro. Tiefengräber für zwei Beisetzungen gibt es ab 3065 Euro. Die Urnennischen-Kolumbarien für zwei Urnen sind für 1250 Euro zu erwerben. Die Nutzungsgebühr für ein anonymes Aschengrab beträgt 215 Euro und besteht für 25 Jahre.

Rheinbach: Wahlgrabstätten kosten in Rheinbach zwischen 1003 und 2132 Euro. Der Erwerb einer Reihengrabstätte liegt zwischen 888 und 1658 Euro. Sondergrabstätten kosten 308 Euro. Zusätzlich werden Grabbereitungen für 36 bis 834 Euro , Ausgrabungen und Umbettungen für 80 bis 1098 Euro sowie die Benutzung der Leichen- und Trauerhalle für 23 bis 84 Euro angeboten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort