Vorgärten in Meckenheim Grüne wünschen sich weniger Plastik und Stein auf Grundstücken

Meckenheim · Grundstückseinfriedungen aus Plastik und Stein sind den Grünen in Meckenheim ein Dorn im Auge. Die Verwaltung soll eine Verschärfung der Satzungen prüfen – es bestehen jedoch Zweifel, ob das etwas nützt.

Bei der Einfriedung von Grundstücken, also Zäunen, Mauern und Hecken, wünschen sich die Grünen in Meckenheim strengere Vorschriften.

Bei der Einfriedung von Grundstücken, also Zäunen, Mauern und Hecken, wünschen sich die Grünen in Meckenheim strengere Vorschriften.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Wie bringt man Anwohner dazu, ihre Gärten klima- und umweltfreundlich zu gestalten, statt mit Stein und Kunststoff leblose, versiegelte Flächen zu schaffen? Nach Erfahrungen mit Extremhitze und Flutkatastrophe in den vergangenen beiden Jahren wird diese Frage nicht nur bei Umweltschützern diskutiert. In Meckenheim befasst sich jetzt auch die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wieder mit dem Thema und hat für die letzte Sitzung des Umweltausschusses einen Antrag formuliert, dem sich das Gremium bei einer Enthaltung einstimmig anschloss.

Es geht um die komplizierte Rechtslage bei Zäunen, Mauern und Hecken, die die Verwaltung nun unter die Lupe nehmen soll. Konkret soll erstens geprüft werden, ob die geltende Einfriedungssatzung der Kommune von 1995 erweitert werden kann, und zwar um generelle Auflagen zur „natur- und klimaschutzgerechten Ausgestaltung der Einfriedung von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit oder ohne bestehenden Bebauungsplan“. Zweitens wünschen sich die Grünen eine Bepflanzungssatzung zurück, die 2005 aufgehoben wurde. Hierzu soll die Verwaltung prüfen, ob die einstige Satzung an heutige Standards zum Natur- und Klimaschutz angepasst und neu erlassen werden könnte.

Bei Umgestaltung soll neue Satzung gelten

Drittens möchte die Fraktion eine Antwort auf die Frage, ob bei zukünftigen Bebauungsplänen eine „durchgehende natur- und klimaschutzgerechte Bepflanzung der Einfriedungen von Ein- und Mehrfamilienhäusern“ durch Satzungsänderungen verpflichtend gemacht werden könnte. Ebenso würden die Grünen gern zur Vorgabe machen, dass bei einem Eigentümerwechsel oder „grundlegenden Umgestaltungen“ die jeweils aktuelle Satzung eingehalten werden muss.

Zur Begründung verweisen die Antragsteller auf die Reduzierung der Anforderungen für Grundstückseinfriedungen, die Planungsausschuss und Stadtrat in den Jahren 1985 und 1988 beschlossen. Beides Entscheidungen, die Meckenheim in den Augen der Grünen heute ebenso auf die Füße fallen wie eine Ortsrechtsreform im Jahr 1995. Im Ergebnis sei nur noch die Höhe, nicht die Art oder das Material der Einfriedung geregelt. „Da sich Zeiten und Sichtweisen, aber auch die Rechtsprechung ändern, ist es aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Zeit, Auflagen für Klima-, Umwelt- und Naturschutz in diesen Satzungen zu verankern“, heißt es im Antrag.

Anwohner zogen über Jahrzehnte vor Gericht

Waltraud Leersch, Leiterin des Fachbereichs Stadtplanung und Liegenschaften, zeigte sich über das Ansinnen der Politik leicht irritiert. „Ich verstehe nicht ganz, wo Sie hinwollen mit dem Antrag“, erklärte Leersch und erinnerte daran, dass die Satzungen ab den 1970er Jahren nicht grundlos „immer weiter runtergefahren wurden“. Hintergrund sei, dassl in erheblichem Maße Klagen dagegen angestrengt worden seien. Zwischen den Zeilen war deutlich zu hören: Ein solcher Widerstand von Anwohnern könnte auch heute drohen. In jedem Fall gelte für ordnungsgemäß angelegte Einfriedungen der Bestandsschutz: „Niemand kann rückwirkend zu etwas anderem verpflichtet werden als genehmigt wurde. Da sollte man die Finger von lassen.“

Davon abgesehen, betonte Leersch, gebe es ja Richtlinien gegen Flächenversiegelung, und auf diesen Aspekt gehe die Verwaltung bei jedem neuen Bebauungsplan ein. Statt pauschale Vorgaben für das gesamte Stadtgebiet zu formulieren, sei es sinnvoller, Lösungen für den Einzelfall zu finden. Hinzu komme noch die Personalknappheit in der Verwaltung, die Kontrollen über eine Bauabnahme hinaus kaum zuließe. Aus diesem Grund würde eine Verschärfung der Satzung am Problem auch nichts ändern, warf Christian Dickmann (CDU) ein.

Da sich Anfragen aus der Bürgerschaft zu dem Thema häufen würden, wie Susanne Chur-Lahl (Grüne) ausführte, bestand die Fraktion dennoch auf ihren Prüfantrag. Auf einen CDU-Vorschlag hin wurde die Verwaltung dabei jedoch von der Auflage befreit, die Antworten schon bis zur nächsten Ausschusssitzung zu recherchieren. Waltraud Leersch bezweifelte in jedem Fall, dass die von den Grünen gewünschten Veränderungen juristisch erzwungen werden könnten: „Ich glaube, das können wir nur durch Sensibilisierung erreichen.“ Ob man mit Aktionen wie Gartenwettbewerben viel erreichen könne, wird wiederum in der Kommunalpolitik bezweifelt. Andererseits zeigte Barbara Heymann (SPD) auf, dass fehlende Aufklärung in vielen Fällen durchaus eine Rolle spiele: „Wenn ich mich mit Leuten aus neu gebauten Häusern unterhalte, haben die die meistens von Bauträgern gekauft und selbst gar keine Ahnung, was im Bebauungsplan steht.“

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