Bauen in Meckenheim Häuschen beeinträchtigt Erschließung der Weinberger Gärten nicht

Meckenheim · Steht ein Häuschen im Neubaugebiet Weinberger Gärten dem Baubeginn im Wege? Abreißen soll es der neue Eigentümer.

Gut zwei Meter Höhenunterschied liegen zwischen Vorder- und Rückseite des kleinen Gebäudes aus massivem Stein.

Gut zwei Meter Höhenunterschied liegen zwischen Vorder- und Rückseite des kleinen Gebäudes aus massivem Stein.

Foto: Petra Reuter

Die Sorge einiger Meckenheimer wegen eventueller Verzögerungen bei der Erschließung des Neubaugebiets Weinberger Gärten ist laut Stadt unbegründet. Das auf der Fläche noch vorhandene, offenbar massiv gebaute Häuschen soll ohne Einfluss auf andere Arbeiten abgerissen werden. Darum kümmern soll sich der Erwerber des Grundstücks.

Bis vor wenigen Tagen waren wochenlang fast täglich Veränderungen an den Weinberger Gärten zu beobachten. Der Rodung des Baumbestands folgte der Abriss der noch vorhandenen kleinen Gartenlauben. Inzwischen sind auf Luftbildern die Spuren der Einebnung des zuvor leicht hügeligen Geländes zu erkennen. Ein Bereich, etwa in der nordöstlichen Mitte des Neubaugebiets gelegen, blieb von der Nivellierung bisher ausgeschlossen. Denn dort steht ein massiv gebautes Häuschen, das vermutlich als „Gartenlaube“ errichtet und bisher nicht abgerissen wurde.

Keinen Einfluss auf die Planung

Auf Anfrage des General-Anzeigers informierte Pressesprecherin Marion Lübbehüsen darüber, dass für das Gebiet zuvor eine rein landwirtschaftliche Nutzung vorgeschrieben war. Ob es zur Bauzeit des Häuschens eine gültige Baugenehmigung gegeben habe, sei in der Verwaltung aktuell nicht eruierbar. Für die Erschließung relevant sei die Frage nach einer Baugenehmigung nicht, weil das betreffende Grundstück bereits verkauft sei. Der neue Eigentümer müsse das Gebäude abreißen, um anschließend das dort vorgesehene Mehrfamilienhaus bauen zu können, so die Pressesprecherin.

Die anstehenden Erschließungsarbeiten werden durch das kleine Gebäude nicht beeinträchtigt, informierte Lübbehüsen weiterhin. Auch wenn der direkt am Haus vorhandene Niveauversatz von gut zwei Metern Höhe nachträglich nivelliert werden müsse, erwartete die Stadt keinen Einfluss auf bereits erfolgte Messungen und eventuell darauf fußende Planungen an Nachbargrundstücken.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
René Benkos Reich bröckelt
Handel und Immobilien René Benkos Reich bröckelt
Aus dem Ressort