Behörden bremsen Bürgerinitiative Kein Tempo 30 in Altendorf-Ersdorf

Meckenheim · Es wird kein Tempo 30 auf der L471 in Altendorf-Ersdorf geben. Ein Ja gab es immerhin zu einer zusätzlichen Beschilderung des Kreisverkehrs an der Hilberather Straße.

 Ein Banner auf der Ahrstraße in Altendorf-Ersdorf mahnt Autofahrer zur Rücksicht. Tempo 30 wird es im Doppeldorf allerdings nicht geben.

Ein Banner auf der Ahrstraße in Altendorf-Ersdorf mahnt Autofahrer zur Rücksicht. Tempo 30 wird es im Doppeldorf allerdings nicht geben.

Foto: Matthias Kehrein

Seit gut einem Jahr bemühen sich eine Bürgerinitiative in Altendorf-Ersdorf und die Ortsvorsteher um eine Verbesserung der Verkehrssituation im Meckenheimer Doppeldorf. Von der Landstraße 471 durchzogen, belastet der Ausweichverkehr von der Autobahn 61 bei Stauentwicklung den Ort. Nach erneuter Prüfung der Verkehrssituation durch die Stadtverwaltung und übergeordnete Behörden erteilten letztere einer Temporeduzierung auf der Strecke erneut eine Absage. Ein Ja gab es immerhin zu einer zusätzlichen Beschilderung des ebenfalls in der Diskussion stehenden Kreisverkehrs an der Hilberather Straße.

Unfalllage auf der L 471 nach wie vor unauffällig

Am 28. Juli 2019 hatte die Bürgerinitiative den Antrag gestellt, das Tempo auf der Ahrstraße, einem Teil der L471, auf 30 Stundenkilometer zu reduzieren. Die Politik diskutierte das Thema im Haupt- und Finanzausschuss am 25. September. Seinerzeit beauftragten die Fraktionen die Verwaltung, die Situation erneut und vertieft zu prüfen.

„Wir haben am 12. Dezember noch einmal einen Verkehrstermin durchgeführt“, informierte Marcus Witsch, Fachbereichsleiter Verkehr und Grünflächen für Meckenheim, die Politiker am Mittwochabend im Hauptausschuss. Teilgenommen hatten Vertreter von Straßen NRW, der Kreisverwaltung, des Verkehrskommissariats der Bonner Polizei und der Stadt. Bei nochmaliger Erörterung der bestehenden Situation habe man festgestellt, dass die Unfalllage nach wie vor unauffällig sei. Zudem hätten sogenannte SDR-Messungen (siehe Info) keine erheblichen Tempoüberschreitungen festgestellt. Die Vertreter der Behörden erteilten deshalb einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer als rechtlich nicht zulässig eine Absage.

Auf Anfrage von Rainer Friedrich (CDU) teilte Witsch mit, dass über Messungen im Kernbereich des Ortes derzeit keine aktuellen Messungen vorliegen. Man messe mit einem sehr modernen SDR-Gerät an sieben Tagen in der Woche 24 Stunden lang, beantworte der Fachbereichsleiter eine Nachfrage von Brigitte Kuchta (SPD). Einen Erfolg erzielte die Bürgerinitiative mit ihren Bemühungen, den Kreisverkehr an der Hilberather Straße zusätzlich mit dem Verkehrszeichen Nummer 350 zu beschildern. Das quadratische Schild zeigt in einem weißen Dreieck auf blauem Grund einen Fußgänger, der einen Zebrastreifen überquert. Es soll Autofahrer für möglichen Fußgängerverkehr an dieser Stelle sensibilisiert.

Hier sahen die Behörden zwar auch keinen Handlungsbedarf, allerdings stand der Handlungsmöglichkeit der Verwaltung in diesem Fall kein Verbot im Wege. „Wir haben uns deshalb nach fachlichem Austausch darüber verständigt, dass wir das Verkehrszeichen dort zur Verdeutlichung der Verkehrssituation aufstellen werden“, berichtete Witsch. Genau sondiert hatten die Zuständigen nach Hinweisen der Initiative zudem die Autobahnumleitungen aus Richtung Süden von Gelsdorf kommend. Die nämlich leiten den Pkw- und den Lkw-Verkehr in verschiedene Richtungen. Dies habe zur Folge, dass von Süden aus trotz einem geltenden Lkw-Durchfahrtverbot von Nord nach Süd (aus Richtung Rheinbach) weiterhin Autobahnverkehr durch Altendorf-Ersdorf in nördliche Richtung abgeleitet werde.

Straßen NRW habe laut Witsch in einem Gespräch dargelegt, dass die Verkehrsströme der Süd-Nord-Verbindung geringer ausgeprägt seien als in der umgekehrten Richtung. Deshalb würden dieselben anders bewertet, als jene Ströme aus der stark belasteten Nord-Süd-Verbindung. Zudem seien Staulagen auf der A61 überwiegend in der Nord-Süd-Verbindung zu verzeichnen. Nach Einschätzung der Behörden sei die vorgenommene Verkehrstrennung geeignet, diese geringeren Verkehrsströme aufzunehmen. „Der Kollege des Rhein-Sieg-Kreises hat außerdem zu bedenken gegeben, dass die L471 eben eine Landstraße ist“, sagte Witsch. Eine Grundfunktion sei demnach, übergeordneten Verkehr aufzunehmen und abzuführen. Restriktionen auf Landstraßen seien ausschließlich in begründeten Ausnahmefällen möglich. Diese lägen hier nicht vor. „Und deswegen bleibt es bei der bisherigen Umleitungssituation aus Richtung Süden.“

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