Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Kein verkaufsoffener Sonntag in Meckenheim

Meckenheim · Das Meckenheimer Gewerbe wollte am verkaufsoffenen Sonntag sein Angebot präsentieren. Doch das Oberverwaltungsgericht Münster machte am Freitag einen Strich durch die Rechnung: Es verbot die Öffnung der Läden. Der Schutz des arbeitsfreien Sonntags habe Vorrang.

 Auch die Geschäfte am Neuen Markt in Meckenheim dürfen am Sonntag nicht öffnen.

Auch die Geschäfte am Neuen Markt in Meckenheim dürfen am Sonntag nicht öffnen.

Foto: Axel Vogel

Am Sonntag wollten die Meckenheimer Geschäftsleute ihren Kunden beim verkaufsoffenen Sonntag ihr Angebot präsentieren. Doch daraus wird nichts. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab am Freitagnachmittag dem Antrag der Gewerkschaft Verdi statt und untersagte das Öffnen der Läden.

Damit ist die Ordnungsbehördliche Verordnung, die die Stadt Meckenheim nach einem Beschluss des Hauptausschusses erlassen hatte, nichtig. In der Urteilsbegründung heißt es, die Ladenöffnung an einem Sonntag wirke sich „negativ auf die Grundrechtsverwirklichung einer Gewerkschaft, die im Dienstleistungsbereich tätige Arbeitnehmer vertritt“, aus.

Sonntägliche Geschäftsöffnungen veränderten den verfassungsrechtlich garantierten Charakter der Sonntage als Tage der Arbeitsruhe. Ausnahmen dürfe es nur geben, wenn gleich- oder höherwertige Rechtsgüter vorlägen. Das bloße wirtschaftliche Umsatzinteresse der Geschäftsinhaber und das alltägliche Erwerbsinteresse der Kunden genügten nicht.

Die Argumentation der Stadt und des Meckenheimer Verbundes, die örtliche Wirtschaft durch den verkaufsoffenen Sonntag nach den Verlusten im Zuge der Corona-Pandemie zu stärken, überzeugte das Gericht nicht. Die schwierige Situation der Unternehmen setze die verfassungsrechtliche Ordnung nicht außer Kraft. Die Stadt hatte argumentiert, das höherwertige Interesse bestehe nicht in der bloßen Umsatzsteigerung der Unternehmen, sondern im Erhalt des örtlichen Einzelhandels und der Arbeitsplätze.

Ähnlich lautende Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster ergingen an die Städte Lemgo, Bad Salzuflen, Iserlohn, Kevelaer, Bad Oeyhnhausen, Beckum, Essen, Langerwehe und Leverkusen. Auch dort dürfen am kommenden Sonntag die Geschäfte nicht öffnen.

Sehr enttäuscht über den Gerichtsbeschluss ist Willi Wittges-Stoelben vom Meckenheimer Verbund. So unterstütze das Gericht den Online-Handel. Die Gewerkschaft Verdi möge auch mal an den Einzelhandel denken, in dem durch die Corona-Krise viele Arbeitsplätze gefährdet seien. Am heutigen Samstag haben viele Geschäfte in Meckenheim bis 18 Uhr geöffnet.

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