Entwässerungssatzung in Meckenheim Kostenloses Wasser für den Garten

MECKENHEIM · Leitungswasser, das für die Gartenbewässerung genutzt wird, fließt nicht ins öffentliche Kanalnetz. Dennoch wurden dafür bislang Abwassergebühren fällig, sofern sie die sogenannte Bagatellgrenze von 15 Kubikmetern nicht überschritten. Die Stadt Meckenheim ändert dies nun: Künftig kann die Schmutzwassergebühr bereits vom ersten Kubikmeter Verbrauchsmenge an erlassen werden.

Hintergrund ist ein Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Bagatellgrenze für unwirksam erklärte. Die Stadt Meckenheim überarbeitet ihre Entwässerungssatzung und passt sie der neuen Rechtsprechung an. Den Nachweis der Gartenbewässerungsmengen muss der Gebührenpflichtige selbst erbringen, und zwar durch den Einbau eines zusätzlichen, geeichten Wasserzählers. "Bei geringen Abzugsmengen lohnen sich Beschaffung, Einbau und turnusmäßige Prüfung des Wasserzählers womöglich nicht", gibt Elmar Hutmacher vom Fachbereich Finanzen zu bedenken.

Für Anträge auf Erlass der Kanalbenutzungsgebühren, die für das vergangene Kalenderjahr bereits gestellt wurden, werden in Kürze geänderte Bescheide erlassen. Noch nicht vorliegende Anträge können noch innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Abgabenbescheides gestellt werden. Diese Frist gilt auch für das laufende und für künftige Kalenderjahre.

Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage der Stadt unter www.meckenheim.de hinterlegt. Auskünfte erteilt Elmar Hutmacher unter der Telefonnummer 02225/917-186.

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