Defektes Wasserrohr in Meckenheim L 261 ist noch bis Dienstag gesperrt

MECKENHEIM · Voraussichtlich am Dienstagabend soll nach Auskunft der Stadt Meckenheim die Sperrung der L 261 zwischen Meckenheim und Röttgen aufgehoben werden. Wie berichtet, muss die Straße aufgrund eines Wasserrohrbruchs am Donnerstag in Höhe des Sängerhofs saniert werden. Auch die Abfahrt Meckenheim Nord der A 565 ist gesperrt.

Nach Auskunft von Stadtsprecherin Marion Lübbehüsen ist in der betroffenen Leitung ein Längsriss von etwa 30 bis 40 Zentimetern aufgetreten. Mit Blick auf eventuelle benachbarte Haarrisse oder poröse Stellen erneuerten Mitarbeiter der Stadtwerke das Rohr auf einer Breite von circa fünf Metern. Dazu musste die Straße, die komplett unterspült war, großflächig aufgebaggert werden.

Wie es zu dem Leck in dem Rohr kam, sei nicht bekannt, sagte Lübbehüsen. Ein Nachteil sei, dass die Wasserleitung mitten unter der stark befahrenen Landesstraße verlaufe und daher Erschütterungen ausgesetzt sei, sagte Lübbehüsen. Die Rohre seien auch in die Jahre gekommen. Da sich neben der Straße die Erweiterungsfläche für den Industriepark anschließt, plane die Verwaltung, Synergieeffekte zu nutzen, wenn die Fläche erschlossen werde und die Leitung dann unter Grünflächen laufen zu lassen.

Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen NRW stellen nun den Unterbau der Fahrbahn wieder her. Im Anschluss kann die erste Asphaltschicht aufgebracht werden. Nach einer Trocknungszeit wird die Fahrbahn dann am Montag mit einem sogenannten Binder und der zweiten Asphaltschicht versehen. Die Kosten sind laut Landesbetrieb erst nach Abschluss der Arbeiten zu beziffern. Diese müssten die Stadtwerke tragen.

Die Umleitung erfolgt in Richtung Meckenheim über die Autobahnausfahrt Merl und die Gudenauer Allee; in die Gegenrichtung über Gudenauer Allee und Wachtberg nach Godesberg oder die K 53 über Lüftelberg, Volmershoven, Witterschlick nach Duisdorf. Eine Umprogrammierung der Ampelschaltung, um Rückstau zu vermeiden, wie von einem Bürger angeregt, ist nach Auskunft des Landesbetriebs aufwändig und daher für die kurze Zeit der Sperrung nicht machbar.