Hauptstraße Meckenheim Land berücksichtigt Förderantrag nicht

MECKENHEIM · Die Neugestaltung der Hauptstraße in Meckenheim muss warten, denn die in Aussicht gestellten Landesmittel wird es 2012 nicht geben. Diese schlechte Nachricht machten Bürgermeister Bert Spilles und sein Technischer Beigeordneter Heinz-Peter Witt öffentlich.

Jetzt wird die Stadt 2013 erneut einen Förderantrag stellen und hoffen, dass dann eine Zusage kommt. Schon 2011 sei der Stadt von der Bezirksregierung Unterstützung signalisiert worden, sofern ein "integriertes Handlungskonzept" für das Umfeld der Hauptstraße vorgelegt werden könne. Dieses sei von der Stadt im Schnellverfahren erarbeitet und von den politischen Gremien verabschiedet worden.

Die Aussichten auf eine Förderzusage noch in diesem Jahr seien damals sehr gut gewesen, resümiert Spilles. Nach der Landtagswahl habe sich jedoch das Blatt gewendet, so Spilles. "Dieses Jahr werden keine Förderbescheide für neue Maßnahmen mehr verschickt", berichtete der Bürgermeister von einem Treffen mit Vertretern der Bezirksregierung.

Eine Begründung für die Ablehnung habe man nicht bekommen, vermutlich sei die angespannte Haushaltslage des Landes der Grund für die Verzögerung.

Es sei nicht genug Geld für alle Förderanträge da, sagte die Sprecherin der Bezirksregierung, Freia Johannsen. Die Bezirksregierung habe den Meckenheimer Antrag in die Empfehlungsliste an das Ministerium gesetzt, aber er sei dort nicht berücksichtigt worden.

Bereits laufende Projekte, wie zum Beispiel die "Regionale 2010", seien vorrangig behandelt worden. 60 Prozent der förderfähigen Maßnahmen rund um die Hauptstraße könnte das Land übernehmen..

Von den bisher fünf Millionen Euro, die die Umgestaltung kosten soll, wäre der größere Teil förderfähig, glaubt Heinz-Peter Witt. Genaueres könne erst nach der Förderzusage ermittelt werden. Es gelte derzeit, Rahmenbedingungen zu schaffen, wie zum Beispiel in der Einzelfallsatzung zur Erhebung von Anliegergebühren geschehen.

Dort legte der Rat fest, dass die Anwohner der Hauptstraße 30 Prozent der Kosten übernehmen müssen statt der üblichen 60 Prozent. Die Straßenbreite wurde auf 14 Meter begrenzt - auch an den wesentlich breiteren Plätzen gilt diese Berechnungsgrundlage. Man hoffe dennoch, dass es mit der Förderung klappt, und arbeite an der Sache weiter, so Spilles und Witt.

So habe es bereits Aufträge an den Architekten zur Detailplanung und an den Verkehrsplaner zur Erstellung eines Parkraumkonzeptes gegeben. Die Ergebnisse daraus sollen nach den Herbstferien sowohl mit den Bürgern als auch in den politischen Gremien besprochen werden.

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