Urteil des Landgerichts Haftentschädigung für straffälligen Senegalesen übersteigt verhängte Geldstrafe

Bonn/Meckenheim · Ein abgelehnter Asylbewerber hat sich zahlreiche kleinere Straftaten geleistet. Dafür wurde der 28-Jährige vor dem Bonner Landgericht verurteilt.

 Das Bonner Landgericht fällte ein Urteil gegen einen Asylbewerber.

Das Bonner Landgericht fällte ein Urteil gegen einen Asylbewerber.

Foto: dpa/Oliver Berg

Wer in einem Strafprozess zu einer Geld- anstatt zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, muss für eine zuvor angeordnete Untersuchungshaft entschädigt werden. Aktuell so geschehen vor dem Bonner Landgericht, das über einen 28-jährigen abgelehnten Asylbewerber aus dem Senegal zu urteilen hatte. Der Mann dürfte für das gute halbe Jahr Freiheitsentzug wohl eine Entschädigung erhalten, die die verhängte Geldstrafe von 800 Euro deutlich übersteigt. Pro Tag werden normalerweise 75 Euro angesetzt, die Entschädigung könnte sich als auf 13 500 Euro belaufen.

Der Verurteilte hatte zwischen 5. März 2019 und dem 31. Mai 2021 sage und schreibe 23 Anklagen „eingesammelt“, 16 davon kamen nun zur Verurteilung, der Rest wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Aber auch bei den verurteilten Taten handelte es sich oft um Kleinstvergehen, wie zum Beispiel den Diebstahl einer Dose Ölsardinen zum Verkaufspreis von 1,78 Euro. Das Landgericht verurteilte den nicht vorbestraften Angeklagten, der von staatlichen Transferzahlungen lebt, daher zu der Geldstrafe von 800 Euro. Er war am 25. Januar dieses Jahres verhaftet worden und saß bis zum 2. Mai in Untersuchungshaft. Seither war er zwangsweise in einer psychiatrischen Klinik im Ruhrgebiet untergebracht.

Keine Anzeichen für eine Psychose

Die nun abgeurteilten Taten wären normalerweise vor einem Amtsrichter gelandet. Das zuständige Amtsgericht in Euskirchen kam aber zu dem Schluss, dass der Angeklagte möglicherweise psychisch krank sein könnte und somit eine unbefristete Unterbringung in der Psychiatrie anzuordnen wäre. Das darf aber nur eine Große Strafkammer am Landgericht, und so landete der Angeklagte schließlich in Bonn. Der Sachverständige konnte aber keinerlei Anzeichen für eine Psychose bei dem Angeklagten feststellen, allenfalls eine Persönlichkeitsstörung liege möglicherweise vor. Dass jemand, wie es die Vorsitzende Richterin ausdrückte, „eine kurze Zündschnur“ hat, reicht aber für eine unbefristete Einweisung in die Psychiatrie nicht aus.

Für die zahlreichen meist kleineren Gesetzesverstöße war der Angeklagte aber zu verurteilen: Die aus Sicht der Kammer gravierendste Tat ereignete sich am 12. April 2021: Der 28-Jährige bewarf einen gehbehinderten Mitbewohner des Asylheimes von hinten mit Müll und drohte ihm die Augen auszustechen, wenn er seinen Blick nicht senke. Zur Unterstützung seiner Forderung zückte er ein ausklappbares Nagelset. Obwohl das Opfer der Forderung nachgab, bespuckte der Angeklagte den Mann anschließend noch. Bei den meisten anderen verurteilten Taten handelte es sich um Kleinstdiebstähle von Waren, die meist nur wenige Euro kosteten.

Verwaltungsleute bedroht

Der größte Teil der Anklagen drehte sich aber um zahlreiche Besuche des Angeklagten im Meckenheimer Rathaus. Weil der ausreisepflichtige Mann sich trotz vielfacher Aufforderung keine Ausweispapiere besorgt hatte, kürzten die zuständigen Mitarbeiter die Leistungen um die Hälfte. Knapp 175 Euro pro Monat standen dem Mann schließlich noch zur Verfügung. Weil ihm das zu wenig war, drang er immer wieder zu den Mitarbeitern vor und bedrohte und beleidigte sie.

Nachdem klar wurde, dass der Mann wieder auf freien Fuß kommen würde – auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte schließlich für eine Geldstrafe plädiert – kam ein durchaus nicht selbstverständliches Angebot aus dem Meckenheimer Rathaus. Sie sei bereit, die Beleidigungen und Bedrohungen zu vergessen, wenn sich der Mann bei seinen nächsten Besuchen korrekt verhalte, ließ eine der Sachbearbeiterinnen das Gericht wissen.

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