Landtagswahl Falsche Merkblätter für die Briefwahl in Meckenheim und Windeck

Meckenheim/Windeck · In Meckenheim und Windeck sind falsche Briefwahlunterlagen aufgetaucht. Zwar sind die Stimmzettel richtig, nicht aber das Merkblatt. Und im schlimmsten Fall könnten Wahlberechtigte ihre Stimme ungültig machen.

 Falsche Merkblätter für die Briefwahl sind in Meckenheim und Windeck aufgetaucht. Symbolbild: dpa

Falsche Merkblätter für die Briefwahl sind in Meckenheim und Windeck aufgetaucht. Symbolbild: dpa

Zwar keine falschen Stimmzettel, aber falsche Merkblätter bei den Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl 2022 haben Menschen in Meckenheim und Windeck erhalten. Nach Angaben der Kreisverwaltung haben die beiden Kommunen Landrat Sebastian Schuster als Kreiswahlleiter darüber informiert. Dies betreffe sowohl per Post verschickte als auch im Briefwahlbüro ausgehändigte Unterlagen, so der Kreis weiter.

Zu den Briefwahlunterlagen gehört nach Angaben der Kreisverwaltung ein Merkblatt zur Anleitung. Die fehlerhaften Merkblätter enthalten laut Kreis die Hinweise, dass der Wahlschein vom Wahlbriefumschlag entlang einer perforierten Linie abzutrennen beziehungsweise die eidesstattliche Versicherung auf der Rückseite des Wahlscheins mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen sei.

„Tatsächlich ist der Wahlschein nicht mit dem roten Umschlag verbunden und weist keine perforierte Linie auf. Die Versicherung an Eides statt mit den entsprechenden Eintragungsfeldern befindet sich nicht auf der Rück-, sondern der Vorderseite des Wahlscheins“, teilt der Kreis weiter mit.

Stimmabgabe könnte laut Kreisverwaltung ungültig sein

Die Stadt Meckenheim und die Gemeinde Windeck wollen den betroffenen Wahlberechtigten kurzfristig eine korrekte Fassung des Merkblatts sowie ein entsprechendes Informationsschreiben schicken. Denn: „Ein durch Abtrennung unvollständiger oder nicht korrekt unterzeichneter Wahlschein führt gegebenenfalls zur Ungültigkeit der Briefwahl“, heißt es vom Kreis weiter.

Personen, die bereits den fehlerhaften Anweisungen gefolgt sind, sollen sich laut Kreisverwaltung beim zuständigen Wahlamt melden. Sie erhielten dann neue Briefwahlunterlagen und die zuvor erteilten Wahlscheine würden für ungültig erklärt, so der Kreis weiter.

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