28-Jähriger vor Gericht Mann soll mehrfach Mitarbeiter im Meckenheimer Rathaus bedroht haben

Meckenheim/Bonn · Ein 28-jähriger Mann muss sich vor dem Bonner Landgericht verantworten. Und das nicht nur, weil er mehrfach Mitarbeiter der Stadt Meckenheim bedroht haben soll. Die Liste der Taten ist lang.

 Das Rathaus der Stadt Meckenheim mit der sich daran anschließenden Jungholzhalle.

Das Rathaus der Stadt Meckenheim mit der sich daran anschließenden Jungholzhalle.

Foto: Axel Vogel

23 Anklagen hat ein 28-jähriger abgelehnter Asylbewerber zwischen März 2019 und Mai 2021 angesammelt: Nun hat vor der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht das Verfahren gegen ihn begonnen, an dessen Ende auch eine dauerhafte psychiatrische Unterbringung stehen könnte. Die Taten wirken nämlich wenig strukturiert und der Angeklagte fiel durch einen nicht zu stoppenden Wiederholungsdrang auf.

Neun Mal ins Meckenheimer Rathaus eingedrungen

So soll er gleich neun Mal in das Meckenheimer Rathaus eingedrungen sein und Mitarbeiter bedroht und beleidigt haben. In vielen Fällen soll er auch ohne erkennbaren Grund hochgradig aggressiv geworden sein. Aktuell ist der Angeklagte in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.

Dass der Mann möglicherweise zumindest vermindert schuldfähig ist, schließt auch die Staatsanwaltschaft nicht aus. Letztlich muss das aber von einem Sachverständigen im Laufe des Verfahrens geklärt werden. Bei den meisten Taten handelt es sich um Hausfriedensbruch, Diebstahl, Beleidigung oder Bedrohung. Aber auch ein Fall versuchter gefährlicher Körperverletzung ist angeklagt. Offen ist die Herkunft des Mannes. Möglicherweise nutzte er mehrere Identitäten. Nähere Angaben zu seinem Leben verweigerte der Angeklagte zum Prozessauftakt. Ebenso bestritt er die Taten vehement.

Mitbewohner in Unterkunft bedroht

Besonders hatte er es offenbar auf das Meckenheimer Rathaus abgesehen: Neun Mal soll er dort zu Mitarbeitern vorgedrungen sein, ohne sich am Eingang anzumelden. Die Stadt hatte dem Mann nämlich verboten, das Gebäude ohne Anmeldung zu betreten – offenbar eine Reaktion auf vorherige Zwischenfälle. Dem widersetzte sich der Angeklagte aber laut Anklage immer wieder. Die Leistungen, die er erhalte, seien ohnehin zu gering und außerdem auch noch zu Unrecht gekürzt worden, soll ein mehrfach vorgetragener Vorwurf gelautet haben.

Weitere Taten ereigneten sich etwa in Unterkünften, in denen der Angeklagte zeitweise wohnte. So schilderte am ersten Prozesstag ein Zeuge, wie er von dem Angeklagten mit Müll beworfen worden sei. Auf die Drohung, wenn er ihn weiterhin ansehe, werde er ihm die Augen ausstechen, senkte der Attackierte seinen Angaben nach tatsächlich den Blick, wurde dann aber von dem Angeklagten bespuckt. Mit einer Entscheidung der Kammer wird Ende August gerechnet.

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