Betreuung Kita-Plätze in Meckenheim reichen nicht für alle Kinder

Meckenheim · Die Stadt Meckenheim sagt, die Kita-Planung sehe ausreichend Plätze vor. Meckenheimer Eltern teilen jedoch mit, sie würden keinen Platz bekommen. Woran liegt das? Der GA hat bei der Stadt nachgefragt.

 Kita-Plätze sind auch in Meckenheim sehr begehrt.

Kita-Plätze sind auch in Meckenheim sehr begehrt.

Foto: dpa/Axel Heimken

Dass zum Kindergartenjahr 2022/23 in Meckenheim alle angemeldeten Kinder einen Betreuungsplatz bekommen werden, wie der GA kürzlich aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses berichtete, hat Eltern auf den Plan gerufen. Dies treffe nicht zu, es gebe eine Reihe von Kindern, die keinen Platz erhalten hätten, hieß es.

Am Beispiel einer Mutter, die sich gemeldet hatte, hat der General-Anzeiger daher erneut bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Konkret handelt es sich bei dem Fall um ein Kind, das schon kurz nach der Geburt im April 2020 für einen Kita-Platz mit Wunschbeginn Sommer 2022/23 angemeldet worden sei. Dieses Kind habe eben keinen Platz zu diesem neuen Kindergartenjahr bekommen.

Bei der Platzvergabe ist das Alter entscheidend

Auf Anfrage des GA verweist der Erste Beigeordnete Hans Dieter Wirtz dazu auf den rechtlichen Rahmen. Demnach besteht laut Paragraf 24 des Sozialgesetzbuches VIII der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz (Platz in einer Einrichtung) „ab dem vollendeten dritten Lebensjahr“. Daraus folgernd erläutert der Erste Beigeordnete weiter: „Alle Meckenheimer Kinder, die drei Jahre oder älter als drei Jahre sind, haben zum Kita-Jahr 2022/23 einen Platz bekommen. Keine Anmeldung musste abgelehnt werden.“ Demnach sei für die Ü3-Kinder (Kinder über drei Jahre) „der Bedarf zu 100 Prozent gedeckt“. Das Beispielkind, das im April 2022 erst sein zweites Lebensjahr vollendet, hat demnach keinen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, also auf einen Platz in einer Einrichtung.

Was für Kinder ab dem ersten Lebensjahr, also U3-Kinder, gilt, erläutert Wirtz weiter: „Für die Kinder ab dem ersten Lebensjahr gilt ein Anspruch auf frühkindliche Betreuung in einer Einrichtung oder in der Tagespflege.“ Diese Alternativen seien per Gesetz gleichwertig. Anspruch bestehe auf Betreuung, aber nicht in einer bestimmten Betreuungsform. Für Kinder unter drei Jahren sei in Meckenheim eine Versorgungsquote von 47 Prozent in Einrichtungen (Kitas) und bei Tagespflegepersonen sowie in der Spielgruppe „Mauseloch“ gegeben. In der Tagespflege gebe es noch freie Plätze, in den Einrichtungen nicht.

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