Befund nach Obduktion Meckenheimer Schütze war stark alkoholisiert

Meckenheim · Der Täter von Meckenheim, der am Sonntagabend um sich schießend durch die Straßen der Altstadt lief und sich schließlich selbst erschoss, war „erheblich alkoholisiert“.

 Die Polizei sperrte am Sonntagabend den Tatbereich ab.

Die Polizei sperrte am Sonntagabend den Tatbereich ab.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Es hatte ein paar Tage gedauert, bis die Rechtsmedizin eine belastbare Aussage zum Alkoholisierungsgrad des Schützen von Meckenheim treffen konnte. Am Freitag gab Oberstaatsanwalt Robin Faßbender bekannt: „Der Täter hatte eine Blutalkoholwert von 1,5 Promille.“ Dies habe die Obduktion ergeben. Das sei eine erhebliche Akoholisierung. Man könne auch sagen, er war betrunken bis volltrunken. Dies lässt die Ermittler davon ausgehen, dass der 44-Jährige alkoholbedingt enthemmt gewesen sei. „Man kann aber ausdrücklich nicht sagen: Er wusste nicht, was er tat“, so Faßbender weiter. Für die Beurteilung des Tatgeschehens vom Sonntag spielt der Grad der Alkoholisierung eine Rolle.