Bauhöhe umstritten Meckenheimer kritisieren Neubaupläne am Marktplatz

Meckenheim · Der Gewinnerentwurf zur Marktplatzbebauung in Meckenheim ist umstritten. Anwohner kritisieren die Höhe des geplanten Baus und befürchten Schäden. Die Stadt will Beratungsgespräche anbieten.

 Die vierstöckige Planung am Marktplatz in Meckenheim ist aus der Sicht von Frank Leuer zu klotzig.

Die vierstöckige Planung am Marktplatz in Meckenheim ist aus der Sicht von Frank Leuer zu klotzig.

Foto: Petra Reuter

Einige Anwohner sind alles andere als begeistert von den Neubauplänen der Stadt auf dem Marktplatz in Meckenheim. Zwar sei ein Bauvorhaben schon vor zwei Jahren im Gespräch gewesen. „Da war aber immer nur die Rede von einem Vollsortimenter. Der Bau wäre ein- oder maximal zweistöckig gewesen“, sagt Anwohner Frank Leuer. Die nun vierstöckige Planung direkt neben seinem Flachdachbungalow ist aus seiner Sicht deutlich zu klotzig.

Schon in der Bürgerversammlung zum Thema Marktplatzneubau hat der mit seinem Planungsbüro am Marktplatz ansässige Michael Ginster auf die massive optische Wirkung des vorgestellten Bauprojekts hingewiesen. Der Argumentation der Stadt, man habe sich an den Bauhöhen in der Altstadt orientiert, will Ginster nicht folgen. „Dem kann ich mich nur vollumfänglich anschließen“, pflichtet Leuer dem Nachbarn bei. Es sei optisch ein großer Unterschied, ob ein Satteldach aufsitze oder ein mehr oder minder vierstöckiger Klotz dort stehe. Auch andere Nachbarn seien von der Massivität betroffen, so Leuer. Die Gebäude nördlich des geplanten Neubaus am Marktplatz und an der Hauptstraße, darunter Wohnungen, Büros, eine Arztpraxis und ein denkmalgeschütztes Gebäude, würden tatsächlich durch den Gebäudekomplex fast vollständig verschattet.

Sorge um Privatsphäre

Neben der optischen Wirkung fragt Leuer, wie seine Privatsphäre vor dem offenen Einblick aus großer Höhe in seinen Garten und in private Bereiche gewahrt bleiben solle. Weiterhin sorgt er sich wegen möglicher Senkschäden an seinem Haus. „Wenn da eine Tiefgarage gebaut wird, dann wird mindestens vier Meter tief ausgeschachtet“, schätzt er für den unteren Teil des Marktplatzes. Im oberen Bereich gleich neben seinem Haus geht er wegen der Höhendifferenz von mindestens sieben Metern Bautiefe aus. „Eine Baugrube muss schräg ausgeschachtet werden. Da frage ich mich, wie nah das an mein Haus rankommt und wer für eventuelle Setzschäden aufkommt“, so Leuer. Diese Frage und die Frage nach der Dauer der Haftung oder Gewährleistung für solche Schäden hat er auch in der Bürgerversammlung gestellt. Eine Antwort erhielt er nicht.

Auf Anfrage des General-Anzeigers informiert Marion Lübbehüsen, Pressesprecherin der Stadt Meckenheim, darüber, „dass bezüglich Belüftung, Beschattung, Besonnung und Brandschutz die Vorgaben zu den Abstandflächen der Landesbauordnung NRW selbstverständlich eingehalten werden müssen“. Auch die Nähe und Toleranzgrenzen von Bestandsbauten zu Neubauten regelten einschlägige Gesetze. Für die Vermeidung von Bauschäden verweist Lübbehüsen auf Vorgaben und technische Regeln für die entsprechenden Bauabläufe. Man befinde sich im Entwurf-Stadium, in dem noch keine genauen Höhen oder Abstände benannt werden könnten. Die Frage, welche Mindest-Abstände oder maximalen Bauhöhen die Regelungen für diesen Bereich aktuell vorsehen, beantwortet die Stadt auf mehrfache Nachfrage nicht. Die Stadt wolle den Anwohnerinnen und Anwohnern gerne Beratungsgespräche anbieten, so Lübbehüsen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort