Urteil am Amtsgericht Rheinbach Meckenheimer muss nach Widerstand gegen Polizisten Geldstrafe zahlen

Meckenheim/Rheinbach · Das Amtsgericht Rheinbach hat einen 45-jährigen Mann aus Meckenheim zu einer Geldstrafe verurteilt. Er hatte laut Gericht Widerstand gegen einen Polizeibeamten geleistet.

 Ein Meckenheimer musste sich jetzt nach einer Auseinandersetzung mit der Polizei vor dem Amtsgericht Rheinbach verantworten.

Ein Meckenheimer musste sich jetzt nach einer Auseinandersetzung mit der Polizei vor dem Amtsgericht Rheinbach verantworten.

Foto: dpa/Arne Dedert

Weil er Widerstand gegen einen Polizeibeamten geleistet hat, ist ein 45-jähriger Meckenheimer jetzt zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt worden. Ursprünglich hatte die Anklage auf Angriff auf einen 23-jährigen Polizeibeamten gelautet, wobei dieser leicht verletzt worden sein sollte. Nach der Aussage von dessen 28-jähriger Kollegin stimmten Staatsanwalt und Strafrichter in der Fortsetzungsverhandlung vor dem Rheinbacher Amtsgericht überein, dass es sich nicht um einen Angriff, sondern um Widerstand gehandelt habe.

Das Geschehen stellte sich laut Aussagen vor Gericht so dar: Ein Nachbar hatte Ende Oktober 2020 die Polizei gerufen, weil er im unbeleuchteten Garten des Angeklagten „verdächtige Personen“ gesehen hatte. Als die beiden Polizeibeamten dort eintrafen, hätten sie von einem Einbruch ausgehen müssen, so die Polizistin. Es sei ihnen zunächst „eine Wolke von Cannabis“ aus der Garage entgegengekommen, wie ihr Kollege zuvor beschrieben hatte. Eine der drei angetroffenen Personen habe sich auch zum Cannabiskonsum und -besitz bekannt. Während die beiden anderen Personen ihre Ausweise vorgezeigt hätten, habe der Angeklagte seinen Ausweis nicht dabei gehabt. Deshalb sei sie mit ihm ins Haus gegangen, so die Polizeibeamtin.

Richter hat keinen Zweifel am rechtmäßigen Handeln der Polizisten

Aus unerfindlichen Gründen sei dann plötzlich die Stimmung gekippt, so die Polizistin. Der Angeklagte sei aggressiv geworden, habe ihr und dem Kollegen vorgeworfen, sein Grundstück unrechtmäßig betreten zu haben und sie zum Verlassen aufgefordert. Sie hätten deeskalierend agieren und deshalb kein Pfefferspray einsetzen wollen, so ihr Kollege. Aber weil er selbst auf der Türschwelle gestanden habe, habe der Angeklagte ihn „ordentlich geschubst“ und aus der Tür gedrängt. Das Eintreffen weiterer Polizeibeamter zur Verstärkung konnte die Situation dann entspannen. Vier Streifenwagen seien insgesamt vor Ort gewesen.

Letztlich sei die Reaktion des Angeklagten gegenüber den Polizeibeamten unangemessen gewesen. „Solche deutliche Respektlosigkeit gegenüber der Polizei können wir uns nicht leisten“, so der Staatsanwalt. Solchen Respektlosigkeiten müsse entgegengetreten werden, stimmte der Strafrichter mit ihm überein, denn es gebe keinen Zweifel am rechtmäßigen Handeln der Polizeibeamten.

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