Amtsgericht Rheinbach Meckenheimer soll 16-Jährigen mit Glasaschenbecher attackiert haben

Meckenheim/Rheinbach · Ein 35-jähriger Meckenheimer steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Rheinbach. Er soll den 16-jährigen Sohn seiner Lebensgefährtin bei einem Streit mit einem Glasaschenbecher attackiert haben.

 Ein Mann aus Meckenheim muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Rheinbach verantworten.

Ein Mann aus Meckenheim muss sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Rheinbach verantworten.

Foto: dpa/Arne Dedert

Eine nächtliche Auseinandersetzung zwischen einem 16-Jährigen und dem 35-jährigen Lebensgefährten seiner Mutter endete im September 2021 mit schweren Kopfverletzungen beim Jugendlichen. Der Mann soll dem 16-Jährigen einen Glasaschenbecher so heftig auf den Kopf geschlagen haben, dass der Jugendliche stark blutende Wunden davontrug, die genäht werden mussten und sichtbare Narben hinterlassen haben. Dem 35-jährigen Meckenheimer brachte dies die Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Am Dienstag saß er deshalb auf der Anklagebank des Strafgerichts am Rheinbacher Amtsgericht. Zu einem Urteil kam es jedoch nicht. Der 16-Jährige war nicht zur Verhandlung erschienen, aber auf dessen Aussage als Geschädigter könne nicht verzichtet werden, so der Strafrichter.

Wie die Mutter des Jugendlichen und Lebensgefährtin des Angeklagten sagte, habe ihr Sohn Kopfschmerzen und sie wolle später mit ihm zum Arzt. Ein ärztliches Attest über die Verhandlungsunfähigkeit ihres Sohnes konnte sie jedoch nicht vorlegen. Sollte dies nicht nachgereicht werden, so der Richter, werde der Geschädigte zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt. „Es bringt nichts, ihn zu Hause zu verstecken“, gab er dem Angeklagten und der Mutter mit auf den Weg.

Neuer Verhandlungstermin notwendig

Der Angeklagte seinerseits bestritt, dass er den Sohn seiner Lebensgefährtin mit dem Glasaschenbecher auf den Kopf geschlagen habe. Stattdessen schilderte er, auch mithilfe der Übersetzung durch einen Dolmetscher nicht immer nachvollziehbar, dass der Glasaschenbecher zunächst auf der Fensterbank gestanden habe und er ihn in die Hand genommen habe. Wie ihm der Glasaschenbecher aus der Hand gefallen sein und es zu den Kopfverletzungen des 16-Jährigen gekommen sein sollte, war unverständlich. Dass allerdings die Verletzungen erheblich waren, zeigte ein Foto des blutüberströmten Kopfes des Jugendlichen.

Der 16-Jährige habe bei der Polizei Anzeige erstattet und dabei „sehr deutlich gemacht“, was passiert sei, so der Richter. Seine Aussage muss der jugendliche Geschädigte bei einem neuen Verhandlungstermin machen, der noch festgesetzt wird.

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