Altstadtfest, Oktoberfest und Zintemaat Meckenheimer Stadtrat plant mit drei verkaufsoffenen Sonntagen

Meckenheim · In diesem Jahr sollen sich die Türen der Läden zum Altstadtfest, zum Oktoberfest und zum Zintemaat öffnen. Ob es darüber hinaus eine Ersatzveranstaltung samt sonntäglicher Öffnung am Neuen Markt geben könnte, möchte die Verwaltung prüfen.

 Volle Straßen wie hier beim Altstadtfest im vergangenen Herbst wird es zumindest am 10. Mai nicht geben in Meckenheim.

Volle Straßen wie hier beim Altstadtfest im vergangenen Herbst wird es zumindest am 10. Mai nicht geben in Meckenheim.

Foto: Petra Reuter

Nur ein geplanter verkaufsoffener Sonntag in Meckenheim ist bislang wegen der corona-bedingten Beschränkungen gestrichen worden. Nach der Absage des Street-Food-Festivals, das am 10. Mai am Neuen Markt hätte stattfinden sollen, fällt zugleich die Möglichkeit einer sonntäglichen Ladenöffnung für die Gewerbetreibenden in der Glasstadt weg. An den drei übrigen Terminen für Altstadtfest, Oktoberfest und den Zintemaat sowie den damit zusammenhängenden verkaufsoffenen Sonntagen hält Meckenheim fest.

Nachdem vor zwei Jahren wegen einer Klage der Gewerkschaft Verdi ein verkaufsoffener Sonntag kurz vor der Veranstaltung gerichtlich untersagt worden war, schafft die Verwaltung jährlich mit einer ordnungsbehördlichen Verordnung die formalen Voraussetzungen für verkaufsoffene Sonntage während großer Veranstaltungen in der Stadt. In diesem Jahr sollen sich die Türen der Läden am 6. September zum Altstadtfest, am 27. September zum Oktoberfest und am 6. Dezember zum Zintemaat öffnen.

Ob es darüber hinaus eine Ersatzveranstaltung samt sonntäglicher Öffnung am Neuen Markt geben könnte, möchte die Verwaltung prüfen, sagte der Beigeordnete Holger Jung während der Ratssitzung auf Anfrage von Martin Leupold (CDU). Brigitte Kuchta (SPD) signalisierte die Zustimmung ihrer Fraktion, um den Geschäftsleuten die Gelegenheit zu geben, als Ausgleich für erlittene Einbußen Geschäfte zu machen.

Das „öffentliche Interesse“ in Zusammenhang mit der zugehörigen Veranstaltung wollte Verdi nicht in allen Fällen nachvollziehen. Die Gewerkschaft kritisierte in ihrem Schreiben an die Stadt, die Veranstaltungsfläche decke sich nicht in allen Fällen mit den Bereichen, in denen die Läden öffneten. Der Einzelhandelsverband Bonn-Rhein-Sieg-Euskirchen, der Arbeitgeberverband Bonn, der Kreis, das Erzbistum Köln und die IHK hatten hingegen keine Bedenken gegen die Freigabe der vorgesehenen Ladenöffnungen. Das Erzbistum sah das Regel-Ausnahme-Prinzip dadurch bestätigt, dass nur wenige Sonntage betroffen waren.

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