Wiederholungstäter Meckenheimer vom Amtsgericht Rheinbach verurteilt

Rheinbach/Meckenheim · Zu mehr als nur einer Geldstrafe wurde ein 41-Jähriger Meckenheimer verurteilt. Das liegt auch daran, dass er nicht zum ersten Mal bei Vergehen erwischt wurde.

 Zu einer Geldstrafe und einer Führerscheinsperre wurde ein Meckenheimer verurteilt.

Zu einer Geldstrafe und einer Führerscheinsperre wurde ein Meckenheimer verurteilt.

Foto: dpa

Viel zu sagen hatte der 41-jährige Meckenheimer vor dem Amtsrichter nicht. Dass er ohne Führerschein gefahren sei, stimme zwar, aber die Polizei habe auf ihn gewartet, erklärte der Mann. Eigentlich habe er gar nichts gemacht.

Das Gericht würdigte die Tat dennoch mit einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro und verhängte auch noch eine sechsmonatige Sperre, bevor der Angeklagte sich erneut um einen Führerschein bemühen darf.

Mitte April hatten Polizisten bei einer Verkehrskontrolle den beinamputierten Mann in Meckenheim erwischt, als er ein kurzes Stück mit seinem speziell für seine Belange umgebauten Auto auf der Neustraße unterwegs war.

Streit mit der früheren Lebensgefährtin

„Die haben auf mich gewartet“, behauptete der Mann. Er war offenbar nach einem Streit mit seiner früheren Lebensgefährtin von der aus dem Haus gewiesen worden. Die sei dann weggegangen, aber er habe sie weder geschlagen noch gedroht, mit „einem Messer“ wiederzukommen.

Auf welchem Weg er denn überhaupt dorthin gekommen sei, wollte der Richter wissen. Aus Merl sei er gekommen, gab der Angeklagte zu. Er habe einfach nur nach Hause kommen wollen.

Dass er dabei nicht nur ohne Führerschein unterwegs war, sondern auch noch unter Alkohol- und Drogeneinwirkung stand, schien ihn nicht weiter zu berühren. Die Alkohol- und Drogenspuren waren allerdings so gering, dass nicht auch eine Anklage wegen Fahrens in Trunkenheit dazukam.

„Das ist zu hoch.“

Die Staatsanwaltschaft plädierte schließlich auf eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro. Bereits viermal sei der Angeklagte wegen Fahrens ohne Führerschein erwischt worden. Sein Auto habe zudem keine TÜV-Zulassung mehr gehabt. Außerdem forderte die Staatsanwaltschaft eine sechsmonatige Führerscheinsperre.

„Das ist zu hoch“, murmelte der Angeklagte. Schließlich erging das Urteil, in dem der Mann zu der Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt wurde. Nicht zuletzt habe der Angeklagte weder Einsicht noch Reue gezeigt

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