Amtsgericht Rheinbach Meckenheimer zu Bewährungsstrafe und 500 Euro Schmerzensgeld verurteilt

RHEINBACH · Wegen vorsätzlicher Körperverletzung hat das Rheinbacher Amtsgericht jetzt einen 26-jährigen Meckenheimer zu vier Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zur Zahlung von 500 Euro Schmerzensgeld an den 24-jährigen Geschädigten verurteilt. Zudem wurde er für drei Jahre unter die Aufsicht der Bewährungshilfe gestellt.

Der Angeklagte stand noch unter laufender Bewährung wegen gemeinschaftlichen Wohnungseinbruchsdiebstahls, als er im März dieses Jahres in einem Rheinbacher Fitness-Center nach einer verbalen Auseinandersetzung dem 24-jährigen einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben soll. Der Geschädigte ging laut Anklage zu Boden, war eine Weile benommen und trug eine Wangenverletzung sowie ein Schleudertrauma davon.

Anlass für die Auseinandersetzung: der Angeklagte beanspruchte das Training an einem Gerät für sich, als der Geschädigte dort trainierte. "Aus meiner Sicht war das Gerät frei", schilderte der Geschädigte. Der Angeklagte habe seinen Anspruch geltend gemacht und sei "sehr aggressiv" auf ihn zugekommen, habe ihn am T-Shirt gepackt und aus dem Gerät gezerrt. Er selbst habe dem Angeklagten zwei Mal "die Arme weggeschlagen".

Als er die Sache als beendet betrachtet und sich abgewandt habe, habe er einen Schlag ins Gesicht bekommen und sei zu Boden gegangen. Er habe Prellungen und Kopfschmerzen gehabt. An den Schlag selbst habe er allerdings keine Erinnerung, aber: "Es muss ein Faustschlag gewesen sein, denn von einem Schubser gehe ich nicht zu Boden." Eine Studentin, die an einem anderen Gerät trainiert hatte, erklärte, sie habe gesehen, dass der Angeklagte dem Geschädigten einen Faustschlag ins Gesicht verpasst habe, so dass dieser zu Boden ging.

Schließlich ging es für den unter laufender Bewährung stehenden Angeklagten, der wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung mit Hausfriedensbruch und gemeinschaftlichem Wohnungseinbruchdiebstahls mit Waffen verurteilt war, im Falle eines erneuten Schuldspruchs um eine Haftstrafe ohne Bewährung. Obwohl der Verteidiger "berechtigte Zweifel" sowie Notwehr geltend machte, sahen Staatsanwältin und Richter die Schuld als erwiesen an. Weil wegen vorheriger Verurteilungen eine Geldstrafe nicht möglich war, die Folgen des Faustschlags aber "überschaubar" waren, blieb es bei einer Bewährungsstrafe.

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