Neuer Prozess um "Oma Gretel" Meckenheimerin beteuert, die Seniorin nicht getötet zu haben

MECKENHEIM/BONN · Der Mordfall Margarete U. (bekannt als "Oma Gretel") beschäftigt seit Montag erneut das Bonner Landgericht: Weil der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Verurteilung der heute 26 Jahre alten Angeklagten aus Meckenheim zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes an der 87 Jahre alten Nachbarin aufgehoben hatte, sitzt die Mutter zweier kleiner Kinder nun vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts.

Die junge Frau hat seit dem ersten Prozess nicht nur ihr Äußeres geändert: Inzwischen trägt sie ihr langes Haar nicht mehr dunkelblond sondern pechschwarz. Hinzu kommt, dass die Angeklagte sich von ihrem damaligen Verteidiger getrennt hat und nun zwei neue Anwälte an ihrer Seite sitzen.

Während sich die Angeklagte im ersten Prozess nicht zu dem Mordvorwurf äußerte, ergriff sie nun erstmals selber das Wort und schilderte den Ablauf des Tages aus ihrer Sicht. Dabei blieb sie bei der Unschuldsbeteuerung, die sie schon im Laufe der polizeilichen Ermittlungen abgegeben hatte: "Ich war es wirklich nicht", so die seit zwei Jahren in Untersuchungshaft sitzende junge Frau.

Am Vormittag des 12. November 2012 war "Oma Gretel" in ihrer Wohnung in einem Meckenheimer Mehrfamilienhaus mit 45 Messerstichen getötet worden. Die angeklagte Nachbarin, die erst kurz zuvor mit ihrer Familie dort eingezogen war, hatte bei einer anderen Mitbewohnerin geklingelt und berichtet, sie habe die Seniorin tot in deren Wohnung gefunden. Daraufhin rief die Zeugin die Polizei und die Mordermittlungen wurden aufgenommen.

Doch was ist zuvor in der Wohnung der Seniorin wirklich passiert? Vor Gericht beteuerte die Angeklagte nun, dass sie sich damals Sorgen um die Nachbarin gemacht habe. Als sie bei "Oma Gretel", die immer sehr nett zu ihr und den Kindern gewesen sei, um Hilfe bitten wollte, da ihr Auto liegen geblieben war, habe sie sich gewundert: Obwohl das Radio lief, habe niemand die Tür geöffnet. Zudem habe sie gehört, wie ständig das Telefon klingelte. In der Folgezeit versuchte sie nach eigenen Angaben, in die Wohnung zu gelangen.

Schließlich habe sie einen Schlitten aus dem Keller genommen und diesen an den Balkon gestellt. Nach dem Hochklettern habe sie die Balkontür mit einem Stein eingeschlagen und dann die leblose Bewohnerin im Flur entdeckt. Die Blutflecken an ihrer Kleidung erklärte die 26-Jährige damit, dass sie auf der Nachbarin gekniet habe, um deren Puls zu fühlen. Dass sie der Mordkommission nur ihre Leggings und nicht die Hose, die sie darüber getragen hatte, aushändigte, sei "ein Versehen" gewesen: Anstatt der Leggings habe sie die Hose in den Wäschekorb geworfen, da sie die beiden Hosen aufgrund des ähnlichen Stoffs verwechselt habe. Auf die Frage des Kammervorsitzenden, ob sie an jenem Tag Schmuck verkauft habe, antwortete die junge Frau: "Nein, das war ich nicht."

Im ersten Prozess waren die Richter davon ausgegangen, dass die verheiratete Frau aufgrund von finanziellen Problemen ins Portemonnaie der Nachbarin gegriffen hatte und dabei von der 87-Jährigen erwischt wurde. Der BGH monierte jedoch, dass nicht alle Alternativen anderer möglicher Tatabläufe geprüft worden seien.

Die Bundesrichter halten es auch für möglich, dass es zu einem verbalen Streit und erst im Anschluss daran zu der Messerattacke kam. In diesem Fall müsste wohl von einem Totschlag ausgegangen werden. Für den Prozess sind weitere zehn Verhandlungstage vorgesehen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort