Windkraftanlagen über 150 Meter Höhe zugelassen Proteste gegen die Windgiganten

MECKENHEIM · "Stoppt den Wahnsinn - keine Monster-WKA in der Swistaue" und "Schützt Tiere und Menschen" lauteten die Forderungen auf den Transparenten der Demonstranten, die dem Aufruf der Bürgerinitiative Gegenwind gefolgt waren und am Dienstagabend vor dem Ratssaal Im Ruhrfeld Stellung bezogen.

 Vor dem Ratssaal Im Ruhrfeld demonstrierten Bürger gegen die Windkraftpläne der Stadt.

Vor dem Ratssaal Im Ruhrfeld demonstrierten Bürger gegen die Windkraftpläne der Stadt.

Foto: Roland Kohls

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt stand die geplante Bebauungsplanänderung für die Windkraft-Konzentrationszone "Auf dem Höchst" auf der Tagesordnung. Trotz Bürgerproteste votierte der Ausschuss mehrheitlich dafür, bis zu 150 Meter hohe Windräder zuzulassen.

Dafür stimmten die Fraktionen von CDU, SPD, B90/Die Grünen, FDP und UWG, dagegen die BfM. Wegen Überschreitens der zulässigen Lärmgrenzen im Bereich Siebenswinkel sei der geplante gemeinsame Windpark von Meckenheim und Rheinbach bereits um jeweils eine Anlage geschrumpft, betonte Christian Dickmann (CDU). "Es soll nichts zugelassen werden, was Mensch und Tier belastet", sagte er und räumte ein: "Wir müssen uns nach den landesrechtlichen Vorgaben richten. Man kann mit Recht den Rechtsrahmen als unbefriedigend empfinden." Auch hob er hervor: "Heute fassen wir keinen endgültigen Beschluss."

Auch Barbara Heymann (SPD) verwies auf bestehendes Recht. So seien Schäden durch Infraschall nach derzeitiger Auffassung des Umweltbundesamtes nicht belegbar. "Wir haben eine Konzentrationszone, Investoren haben ein einklagbares Anrecht", sagte sie. Hendrik Alscher (B90/Grüne) erinnerte an das gemeinsame Klimaschutzkonzept der ILEK-Kommunen, das zur Akzeptanzerhöhung der Anlagen Bürgerwindparks vorschlage.

Die Nutzung von Windenergie sei Teil der Energiewende. "Wir leben in einer Kulturlandschaft, wo so etwas dazugehört", sagte er. Auf Anfrage von Dieter Seebens (FDP) bestätigten die Planungsingenieure Wolfgang Kerstan und Thomas Finke vom Ingenieurbüro Lange, dass eine Rückbauverpflichtung im Bebauungsplan festgelegt werden soll und dass der Infraschall in die Beurteilung einbezogen worden sei, jedoch nicht für gesundheitsschädlich erachtet werde. Weitere Lärm-Emissionen auch durch die Meckenheimer Krautfabrik seien nicht zulässig. "Wir rechnen immer im Sinne des Schutzgutes Mensch", sagte Kerstan.

"Wir nehmen die Sorgen der Bürger ernst. Wir vermissen die Weitsicht zum Wohle der Menschen", erklärte Johannes Steger (BfM) und führte an, dass in Bayern ein Mindestabstand der zehnfachen Anlagenhöhe zu Wohnhäusern verfügt worden sei.

Stadtplanungs-Fachbereichsleiterin Waltraud Leersch betonte, die grundsätzliche Frage, ob Windenergieanlagen in Meckenheim zugelassen werden, stelle sich nicht mehr. Dies sei bereits 1998 geklärt worden. Jetzt gehe es um die Feinsteuerung, die auch eine Chance bedeute, die Konzentrationsfläche nachhaltig und zukunftsfähig auszubilden. Es seien nach der frühzeitigen Beteiligung 106 Einwendungen erhoben worden, davon 42 von Trägern öffentlicher Belange und 64 von Bürgern. Diese würden derzeit von der Verwaltung beantwortet.

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