Schilder nicht regelkonform Kreis lässt Tempo 30 an Meckenheimer Schulen einschränken

Meckenheim · Tempo 30 im Bereich von Grundschulen rund um die Uhr: Diese seit 2018 in Meckenheim geltende Verkehrsregelung hat der Rhein-Sieg-Kreis jetzt kassiert. Der Bürgerinitiative Altendorf-Ersdorf stößt das sauer auf.

 Derzeit gilt an Grundschulen in Meckenheim Tempo 30 rund um die Uhr. Das verstoße gegen eine Verwaltungsvorschrift, sagt der Rhein-Sieg-Kreis. Demnach muss das Limit auf die Unterrichtszeiten beschränkt werden.

Derzeit gilt an Grundschulen in Meckenheim Tempo 30 rund um die Uhr. Das verstoße gegen eine Verwaltungsvorschrift, sagt der Rhein-Sieg-Kreis. Demnach muss das Limit auf die Unterrichtszeiten beschränkt werden.

Foto: picture alliance / dpa/Julian Stratenschulte

An den Meckenheimer Schulen sollen Autofahrer außerhalb der Unterrichtszeiten wieder 50 Kilometer pro Stunde fahren dürfen. Das 2018 durch die Stadtverwaltung ausgeschilderte Tempo-30-Limit ohne zeitliche Einschränkung entspreche nicht den Vorschriften, sagt offenbar der Rhein-Sieg-Kreis. Unter Verweis auf diesen soll laut Sitzungsvorlage der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am Donnerstag, 25. August, über die angeordnete Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden.

Demnach wird die Verwaltung die Straßenbeschilderung an der Gemeinschaftsgrundschule und der katholischen Grundschule Merl, am Schulcampus, an den katholischen und evangelischen Grundschulen Meckenheim sowie an der katholischen Grundschule Altendorf-Ersdorf „in einen rechtskonformen Zustand bringen“, also das rot umrandete Tempolimit jeweils mit einem Zusatzschild ergänzen, das die Gültigkeit auf die Zeit von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr eingrenzt.

Eine Verwaltungsvorschrift regelt den Sachverhalt

Die Kreisverwaltung bezieht sich auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Darin heißt es in Absatz 13 zum Tempolimit-Verkehrszeichen mit der Nummer 274: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen (…) allgemeinbildenden Schulen (…) in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken. (…) Die Anordnungen sind, soweit Öffnungszeiten festgelegt wurden, auf diese zu beschränken.“ Das Tempolimit ohne Einschränkung war offenbar von Anfang an nicht regelkonform.

Darüber verwundert zeigt sich die Bürgerinitiative (BI) L471 für Altendorf-Ersdorf. BI-Mitbegründer Josef Kessel erinnert an einen gemeinsamen Ortstermin in Altendorf-Ersdorf, unter anderem mit Vertretern von Stadt- und Kreisverwaltung, bei dem im August 2018 die Verkehrssituation begutachtet wurde und in dessen Folge die Stadt die Zusatzbeschilderung mit der zeitlichen Einschränkung entfernen ließ. Die jetzige Entwicklung werfe die Frage auf, welche weiteren Anordnungen der örtlichen Straßenverkehrsbehörde nicht regelkonform erlassen worden seien. BI-Unterstützer Heinz Büsgen macht zudem auf einen Kinderspielplatz an der Ahrstraße im Umfeld der katholischen Grundschule Altendorf aufmerksam, dessen Nutzung durch den Wegfall des Tempo-30-Limits nach 17.30 Uhr und am Wochenende gefährlicher werde. Unverständnis äußert Büsgen darüber, dass das uneingeschränkte Limit andernorts rund um die Uhr bestehen bleibt. 

Mit dem diesbezüglichen Handlungsspielraum der Kommune unzufrieden sind auch die Ratsfraktionen von CDU, Grünen, FDP und der Initiative Bürger für Meckenheim (BfM). In einem gemeinsamen Antrag, dem sich auch die SPD anschloss, regten die vier Fraktionen im Februar an, Meckenheim solle der überparteilichen und vom Deutschen Städtetag unterstützten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitreten. Mit nur einer Gegenstimme (UWG) sprach sich der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr im März dafür aus. Die im Juli 2021 gegründete Initiative fordert die Bundesregierung auf, rechtliche Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 innerorts nach eigenem Gutdünken anordnen zu können. Dies sollte mit Modellversuchen erprobt werden, schlägt der Städtetag vor.

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