Schießerei im November 2020 Polizist fordert Schmerzensgeld von Witwe des Meckenheimer Schützen

Meckenheim · Ein 44-Jähriger hatte im November in Meckenheim um sich geschossen und dabei einen Polizisten an der Hand getroffen. Nun soll die Hinterbliebene des Schützen dafür haften.

 Polizisten sichern nach der Schießerei in Meckenheim den Tatort.

Polizisten sichern nach der Schießerei in Meckenheim den Tatort.

Foto: dpa/Fabian Strauch

Die Ereignisse vom 22. November 2020 werden die Anwohner der Meckenheimer Altstadt nicht so schnell vergessen. Gegen 21 Uhr war ein Mann auf die Straße getreten und schoss mit seinen beiden Handfeuerwaffen auf Hausfassaden und Fahrzeuge. Fenster, Garagentore und Autos wurden durchbohrt. Die alarmierte Polizei traf den 44-jährigen Schützen zweimal, bevor er sich selbst erschoss. Bei dem Schusswechsel wurde ein damals 60-jähriger Polizist schwer an der Hand verletzt. Mit den Folgen hat er noch heute zu kämpfen, wie sein Anwalt Christoph Arnold dem GA auf Anfrage berichtet. Deswegen fordert der Beamte nun Schmerzensgeld von der Witwe des Schützen.

Die Forderung richtet sich an die Witwe, weil sie die Erbin des Schützen sei, erklärt Arnold. Die Beeinträchtigung des Polizisten sei schwerwiegend. Zwar seien Hand und Finger erhalten geblieben, er werde sie aber vermutlich nie mehr richtig gebrauchen können. Da der Polizist seinen Beruf so nicht mehr vollständig ausführen kann, drohe ihm außerdem, als dienstunfähig eingestuft zu werden. Und: „Hätte die Kugel ihn zehn Zentimeter weiter rechts getroffen, wäre mein Mandant jetzt wahrscheinlich tot“, ist der Anwalt sich sicher.

Arnold habe der Witwe erklärt, dass seinem Mandanten dafür eine Form der Entschädigung zustehe und um eine gemeinsame Lösung gebeten. „Wir wissen, dass sie persönlich nichts für die Verletzung kann. Aber als Erbin ihres Mannes erbt sie neben dem gesamten Vermögen auch alle Schulden. Und dazu gehört der Schmerzensgeldanspruch meines Mandanten“, sagt der Bonner.

Ohne freiwillige Kooperation folgt die Klage

Das Schreiben hat der Anwalt nach eigener Aussage vor knapp sechs Wochen losgeschickt, eine Reaktion sei bisher ausgeblieben. Der nächste Schritt sei es, ein Erinnerungsschreiben zu schicken. Wenn die Frau allerdings freiwillig nichts unternehme, werde Arnold Klage am Landgericht einreichen. Die Erfolgschancen schätzt der Anwalt gut ein. Rund 150 solcher Verfahren betreut der Fachmann für Verwaltungs- und Strafrecht bundesweit jährlich, sagt er. Dass der Schütze den Polizisten verletzt hat, sei offensichtlich. Auch dass die Witwe für ihren Mann haften muss, sei klar, denn „sie hat das Erbe nicht ausgeschlagen“. Damit seien die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt.

„Ob die Frau wirtschaftlich in der Lage ist, zu zahlen, lässt sich in diesem Fall nicht kalkulieren“, sagt der Anwalt. Falls nicht, ermöglicht das Landesbeamtengesetz (Paragraph 82a), dass der Dienstherr stattdessen den Schmerzensgeldanspruch übernimmt. Für die Abwicklung zuständig ist dann das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD). Wie eine Sprecherin erklärt, übernimmt das Land Schmerzensgeldforderungen dann, „wenn der Anspruch rechtskräftig zuerkannt wurde und nicht vollstreckt werden kann“. Nach eigenen Angaben hat die Behörde zwischen 2018 und 2020 knapp 300 Anträge zur Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen genehmigt.

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