Agentur für Arbeit Scouts als Ansprechpartner für Flüchtlinge

Meckenheim · Die Agentur für Arbeit kann die Vorwürfe der Baumschule Ley, dass Behörden die schnelle Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt erschweren, nicht nachvollziehen.

Was den Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit angeht, weisen Jakob Hackenberg, Fachmann für die Arbeitsvermittlung und Beratung von Asylbewerbern und Flüchtlingen, sowie sein Kollege Martin Andrés, Teamleiter des Arbeitgeber-Services, die Vorwürfe der Baumschule Ley zurück. „Eine Vorrangprüfung, die bei vielen Flüchtlingen, die in ein konkretes Beschäftigungsverhältnis übernommen werden sollen, von Gesetzeswegen durchgeführt werden muss, dauert bei uns in der Regel höchstens zwei Wochen“, erklärt Hackenberg. Zum Hintergrund: „In den ersten drei Monaten nach ihrer Einreise dürfen Menschen in Deutschland nicht arbeiten“, so Hackenberg. „Nach Ablauf dieser drei Monate besteht ein Arbeitsmarktzugang.“ Dazu bräuchten Flüchtlinge eine Beschäftigungserlaubnis der Ausländerbehörde und Asylsuchende die Zustimmung der Agentur für Arbeit. Die werde allerdings nur erteilt, wenn es für den Job keinen mindestens gleich qualifizierten Bevorrechtigte, etwa aus der EU wie auch anerkannte Flüchtlinge aus Deutschland, gebe. „Es gilt die sogenannte Vorrangregelung“, ergänzt Teamleiter Andrés. Erst 15 Monate nach dem Antrag falle diese „Vorrangprüfung“ für Asylbewerber weg.

Mittlerweile gibt es nach Aussage der Agentur für Arbeit auch sogenannte regionale Positivlisten für Engpassberufe. Dazu zählen genau festgelegte Berufe wie eben auch Erntehelfer/Saisonarbeiter. „In diesen Fällen kann die Agentur für Arbeit auf eine Vorrangprüfung verzichten“, betont Andrés.

Auch ist es laut Experte Hackenberg nicht zutreffend, dass es bei der Agentur für Arbeit keinen Leitfaden gäbe, was zur Beschäftigung eines Flüchtlings notwendig ist. Hackenberg verweist auf eine eigene zusammengestellte Übersicht auf der Internetseite der Agentur (www.arbeitsagentur.de). „Das ist ein Ersteinstieg für alle Informationen rund um das Thema 'Flüchtlinge und Arbeit' – von Voraussetzungen für eine Ausbildung oder ein Praktikum bis hin zu einem regulären Beschäftigungsverhältnis“, erklärt Jakob Hackenberg weiter. Auch häufig gestellte Fragen würden auf der Seite beantwortet. Ein weiteres Angebot sei zudem der Arbeitgeber-Service, ergänzt Andrés, der Fachmann genau zu diesem Angebot ist: „Hier können sich Arbeitgeber kostenfrei unter der Telefonnummer 08 00/4 55 55 20 zu allen Fragen beraten lassen.“

Zu dem von Dirksen beklagten Problem, dass es bei der Agentur für Arbeit im Zuge des neu aufgelegten Programms „Early Intervention“ an den angekündigten Scouts in der Region fehle, um die Qualifikationen von Flüchtlingen früh aufzuspüren, stellt Hackenberg klar: „Diese Scouts, speziell interkulturell ausgebildete Mitarbeiter der Agentur für Arbeit als vorrangige Ansprechpartner für Flüchtlinge, gab und gibt es auch jetzt noch in der Region.“

Er habe im vergangenen Jahr in Bonn selbst an dem Modellprojekt Early Intervention teilgenommen: „Nur ist dieses Programm seit April in dem 'Integration Point' aufgegangen.“ Derzeit gebe es aber weiterhin zwei speziell geschulte Mitarbeiter in den Integration Points an der Sieglarer Straße in Troisdorf und der Rochusstraße 4 in Bonn-Duisdorf. Zudem sei noch ein dritter Integration Point in der Bonner Agentur für Arbeit in Planung, der sich speziell an Flüchtlinge im linksrheinischen Kreisgebiet wende.

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