Tödlicher Messerstich in Meckenheim Staatsanwalt: Es läuft auf Notwehr hinaus

Meckenheim · Der 18 Jahre alte Mann aus Meckenheim, der in der Nacht zu Samstag einen 45-Jährigen tödlich mit einem Messer verletzt hat, handelte nach derzeitigem Stand der Ermittlungen in Notwehr.

 Blumen und Lichter an der Ecke Carl-Goerdeler-Straße/Giermaarstraße in Meckenheim erinnern an den tragischen Tod des 45-Jährigen in der Nacht zum 11. März 2017.

Blumen und Lichter an der Ecke Carl-Goerdeler-Straße/Giermaarstraße in Meckenheim erinnern an den tragischen Tod des 45-Jährigen in der Nacht zum 11. März 2017.

Foto: Axel Vogel/AXEL VOGEL

„Wenn die Aussagen des 18-Jährigen stimmen, läuft alles auf eine gerechtfertigte Notwehrhandlung und eine Einstellung des Verfahrens hinaus.“ Das sagte der Bonner Oberstaatsanwalt Robin Faßbender am Montag dem GA. Wie berichtet, hatte ein 18-jähriger Meckenheimer in der Nacht zum Samstag einen 45-jährigen Meckenheimer auf offener Straße erstochen, nachdem er von diesem zuvor massiv attackiert worden war.

Faßbender schildert dem GA den Ablauf des Zusammentreffens, der im Wesentlichen auf den Aussagen des 18-Jährigen beruht. Danach war der junge Mann in seinem Auto gegen 3 Uhr auf der Carl-Goerdeler-Straße unterwegs. Kurz vor der Einmündung in die Giermaarstraße habe er vor sich zwei Männer auf der Straße gesehen, die ihn an der Weiterfahrt hätten hindern wollen.

Er habe das Fenster geöffnet und gerufen, sie sollten die Straße frei machen. Er sei dann weitergefahren und habe, als er an dem Brüderpaar (45 und 49 Jahre alt) vorbeifuhr, einen Schlag oder einen Tritt gegen sein Auto wahrgenommen. Weil ihm die beiden Männer gefährlich vorgekommen seien, habe er sein im Auto mitgeführtes Taschenklappmesser eingesteckt und sei ausgestiegen um nachzusehen, ob sein Auto beschädigt worden sei.

Dann sei es zunächst zu einem lautstarken Streit gekommen, der dann in eine körperliche Auseinandersetzung mündete. Der 18-Jährige, so Oberstaatsanwalt Faßbender, sei nach jetziger Erkenntnislage von dem 45-Jährigen massiv attackiert und zu Boden gebracht worden. Dort habe er sich auf ihn gelegt. Auch der Bruder sei an dem Kampf nicht unbeteiligt gewesen. Beide Brüder seien dem 18-Jährigen körperlich deutlich überlegen gewesen. Der junge Mann habe sich bei dem Kampf erhebliche Verletzungen zugezogen und sei zwischenzeitlich in einem Krankenhaus behandelt worden.

In Todesangst, so hat es der 18-Jährige laut Faßbender geschildert, habe er sein Messer gezogen und zugestochen. Dann entfernte er sich mit seinem Auto vom Ort des Geschehens. Der Bruder eilte unterdessen nach Hause, um seinen Sohn zu holen. Ein Anwohner, durch den lauten Streit aufgeweckt, entdeckte den schwer verletzten Mann am Straßenrand und alarmierte die Rettungsleitstelle. Der Notarzt konnte dem 45-Jährigen jedoch nicht mehr helfen. Der Meckenheimer erlag noch am Ort des Streits seiner Stichverletzung.

Laut Faßbender waren beide Brüder stark alkoholisiert. Täter und Opfer hätten sich nicht gekannt. Zu dem Streit gebe es keine Vorgeschichte. Es sei ein zufälliges Zusammentreffen gewesen. Der 18-Jährige wurde am Samstag zu Hause angetroffen und festgenommen, jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt, weil der Mordverdacht sich nicht bewahrheitet hatte. Die weiteren rechtsmedizinischen Untersuchungen sowie weitere Vernehmungen würden jetzt zeigen, ob es sich um einen Fall von gerechtfertigter Notwehr handele, sagte Faßbender am Montag. Dafür spreche im Moment einiges. In diesem Fall würde das Verfahren eingestellt. Sollte sich jedoch herausstellen, dass es ein Fall von Notwehrüberschreitung gewesen sei, würde Anklage wegen des Verdachts des Totschlags erhoben.

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